Urteil: Grenzkontrolle an deutsch-luxemburgischer Grenze rechtswidrig
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Grenzkontrolle
Koblenz, Düsseldorf (epd).

Die Identitätskontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze sind nach einem am Montag verkündeten Urteil rechtswidrig. Die Begründung der Bundesregierung für diese Maßnahme reiche nicht aus, um dem Schengener Grenzkodex der Europäischen Union zu genügen, erklärte das Verwaltungsgericht Koblenz zur Begründung. Bundes- und Landespolitiker begrüßten das Urteil und forderten einen sofortigen Stopp der verdachtsunabhängigen Überprüfungen an der EU-Binnengrenze. Das Bundesinnenministerium kündigte an, die Entscheidungsbegründung sorgfältig zu prüfen und über die Einlegung von Rechtsbehelfen zu entscheiden.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Einzelperson gegen die Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze im Zeitraum vom 16. März bis zum 15. September 2025 statt. Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes erlaube einem Mitgliedsstaat zwar die Wiedereinführung oder Verlängerung von Binnengrenzkontrollen, erklärte das Gericht. Dafür müsse aber die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in diesem Mitgliedsstaat ernsthaft bedroht sein, etwa durch eine plötzlich sehr hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen, die die Behörden überfordern. Eine gleichbleibende Migrationsbewegung über einen längeren Zeitraum reiche nicht als Begründung aus (AZ: 3 K 650/25.KO).

Bundesregierung hat Überforderung nicht ausreichend begründet

Die Bundesrepublik habe ihre Bewertung einer Bedrohung „nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage vorgenommen“, urteilte das Gericht. So seien die Migrationsbewegungen nicht in Relation zu den vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen der zuständigen Behörden gesetzt worden. Auch der Verweis auf Feststellungen und Berichte über schwere, von ausländischen Staatsangehörigen verübte Gewaltstraftaten könne keine generelle Überforderung der Behörden belegen. Die Bundesrepublik habe zudem ihren Entscheidungs- und Abwägungsvorgang nicht hinreichend dokumentiert.

Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) forderte eine Migrationspolitik abseits von Grenzkontrollen. Um Sicherheit zu gewährleisten, „brauchen wir vor allem eine enge europäische Zusammenarbeit, flexible Maßnahmen und gemeinsame Kontrollen im Grenzraum - und nicht dauerhaft stationäre Grenzkontrollen, die unsere gesamte Region belasten“, sagte sie in Saarbrücken. Rehlinger hob die Bedeutung von Freizügigkeit in den Grenzregionen hervor.

Liminski: Grenzkontrollen müssen verhältnismäßig sein

Ähnlich äußerte sich der nordrhein-westfälische Europaminister Nathanael Liminski (CDU). „Wir dürfen und werden uns nicht an Kontrollen an den Binnengrenzen als dauerhaften Normalzustand gewöhnen“, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Online Montag, Print Dienstag). „Tausende Menschen pendeln täglich für Studium, Pflege und Beruf in beide Richtungen über die Grenze, Unternehmen sind auf reibungslose Abläufe angewiesen, Lieferketten und Wirtschaftsbeziehungen sind eng miteinander verzahnt.“ Grenzkontrollen müssten verhältnismäßig und so wenig belastend wie möglich, betonte Liminski. Sie könnten zwar dazu beitragen, irreguläre Migration einzuschränken, seien aber „kein Allheilmittel“.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, forderte ein sofortiges Ende der Grenzkontrollen. Sie schadeten Europa, lähmten die Polizei, belasteten die Wirtschaft und brächen mit Zurückweisungen geltendes Recht. Der Fraktionsvorsitzende der SPD im saarländischen Landtag, Ulrich Commerçon, sagte, pauschale Grenzkontrollen ersetzten keine „kluge Sicherheitspolitik“.

Grenzkontrollen mehrfach verlängert

Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. Die Bundespolizei hatte am 16. September 2024 mit vorübergehenden Grenzkontrollen begonnen, um „irreguläre Migration“ einzudämmen. Seitdem wurden die Kontrollen mehrmals verlängert - zuletzt bis zum 15. September dieses Jahres.

Von Marc Patzwald (epd)