NRW bringt Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg
Landtag Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Landtag Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Düsseldorf (epd).

Als erstes Flächenland will Nordrhein-Westfalen ein Landesantidiskriminierungsgesetz einführen. Ein Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung werde nun mit den Sozialverbänden beraten und dann in den Landtag eingebracht, kündigte Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) am Montag in Düsseldorf an. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 soll es in Kraft treten. Bislang existiert ein solches Gesetz nur im Stadtstaat Berlin.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll der Ministerin zufolge für alle Behörden und Einrichtungen des Landes gelten. Damit würden in NRW rechtliche Lücken im bundesweit geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschlossen. Dort werden Diskriminierungen, die von staatlichen, nichtkommunalen Stellen wie Behörden und Polizei ausgehen, nicht erfasst. Auch rechtliche Schritte gegen Diskriminierungen in Bildungseinrichtungen sind mit Bezug auf das AGG nicht möglich.

Paul: Chancengerechtigkeit muss selbstverständlich werden

Mit dem NRW-Antidiskriminierungsgesetz könnten künftig Diskriminierungen durch antisemitische, rassistische, sexuelle oder religiöse Zuschreibungen sowie vor dem Hintergrund von Nationalität oder Alter Schadenersatz gegenüber dem Land NRW zur Folge haben, hieß es. Das sei zum Beispiel möglich, wenn jemand nachweislich bei Anträgen zu persönlichen Angelegenheiten bei Landesbehörden oder bei einer Bewerbung aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt wird.

„Chancengerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Menschen müssen selbstverständlich werden“, sagte Ministerin Paul. Das Land übernehme mit dem neuen Gesetz Verantwortung für seine Behörden, sensibilisiere diese und werde zugleich Anlaufstelle für Beschwerden über Diskriminierung. Damit werde die „Kultur der Wertschätzung“ gestärkt. Dies sei umso wichtiger, da Diskriminierung sowohl in NRW als auch bundesweit zuletzt zugenommen habe. Erfahrungen mit Diskriminierung seien nicht nur für den Betroffenen belastend, sondern hätten auch negative Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben und die demokratische Kultur.