Urteil nach der Messerattacke in Bielefeld: Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den angeschuldigten 36-jährigen Syrer am Montag wegen vierfachen versuchten Mordes sowie wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe. (AZ.: III-5 St 5/25) Zudem habe der Senat eine besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Sicherungsverwahrung angeordnet, erklärte das Gericht.
Der Mann habe sich aus seiner radikal-dschihadistischen Einstellung heraus zu dem Anschlag entschlossen, erläuterte das Gericht. Dabei habe er möglichst viele Menschen als Repräsentanten der westlichen Gesellschaft töten wollen. Mit Blick darauf, dass die Angegriffenen nur dank ihrer jeweiligen schnellen ärztlichen Versorgung überlebten, habe der Senat des Gerichts eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe verhängt.
Gericht sieht Gefahr weiterer Taten
Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des Mannes in Sicherungsverwahrung an. Nach Einschätzung des Gerichts muss bei dem Angeschuldigten mit ähnlichen Gewalttaten gerechnet werden.
Wegen der Vielzahl der Opfer sowie der Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe habe das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt, hieß es. Hinzu kamen den Angaben zufolge die erheblichen Folgen der Taten für die Verletzten. Den Nebenklägern sprach das Gericht jeweils Schmerzensgeldbeträge in Höhe von 70.000 Euro zu.
Dschihad gegen vermeintlich Ungläubige
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen Mai 2015 und November 2016 für die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) in Syrien aktiv gewesen ist. So sei er während dieser Zeit unter anderem verschiedenen Kampfeinheiten der Vereinigung als Kämpfer zugewiesen worden. Der Angeklagte habe seitdem die freiheitlich geprägte Lebensweise westlicher Gesellschaften abgelehnt und die Auffassung des IS geteilt, dass der Dschihad gegen vermeintlich „Ungläubige“ weltweit gewaltsam geführt werden müsse.
Im Jahr 2018 wurde der Mann laut Gerichtsangaben von kurdischen Kräften für acht Monate interniert, bevor der Angeklagte in die Türkei floh. Dort habe er sich zwar im Laufe der Zeit vom IS gelöst, habe aber weiterhin dessen Ideologie angehangen.
Der Syrer hatte am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einem Lokal in Bielefeld gezielt auf Gäste eingestochen. Er habe zunächst drei Menschen in Tötungsabsicht durch Stiche in den Oberkörper- und Rückenbereich heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen angegriffen, erklärte das Gericht. Auch einen weiteren Gast, der dem Angeklagten entgegengetreten sei, habe der Mann töten wollen.
Vor Eintreffen der Polizei geflüchtet
Als der Angeklagte von mehreren Gästen überwältigt worden sei, habe er erkannt, dass er sein Vorhaben, möglichst viele weitere „Ungläubige“ zu töten, nicht mehr umsetzen konnte, erklärte das Gericht. Kurz vor dem Eintreffen von Polizei und Rettungskräften sei er geflüchtet. Einen Tag später wurde der Mann in Heiligenhaus im Kreis Mettmann festgenommen.
Nachdem der Angeklagte im Sommer 2023 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen war, konsumierte er laut Gericht Medieninhalte, die die Ideologie des IS verherrlichten und zur Rache an den „Ungläubigen“ aufriefen. Der Mann, der in einer Flüchtlingseinrichtung in Harsewinkel (Kreis Gütersloh) lebte, habe sich erneut dem IS als Mitglied anschließen wollen. Kurz vor der Tat habe er ein Bekennervideo aufgenommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Frist von einer Woche eingelegt werden.