
Die FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag will die Bezahlkarte für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen verbindlich einführen. Gegen den FDP-Antrag wandte sich im Integrationsausschuss Kenan Yildiz, Erster Beigeordneter der Stadt Schwerte. Die Opt-Out-Option trage dem verfassungsrechtlichen Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung Rechnung, erklärte er im Rahmen einer Sachverständigenanhörung. Schwerte habe sich gegen die Bezahlkarte entschieden, denn der verwaltungstechnische Mehraufwand wäre hoch. Außerdem wären die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt: Die Karteninhaber wären beispielsweise vom Kauf gebrauchter, günstiger Waren oder vom Online-Shopping ausgeschlossen.
Bislang gilt in NRW die sogenannte Opt-Out-Option, die es den Kommunen und Landkreisen ermöglicht, auf die Bezahlkarte zu verzichten und stattdessen weiterhin Geldleistungen als Regelfall auszuzahlen. Dafür haben sich bis jetzt über 70 Kommunen im Bundesland entschieden, darunter die meisten der größten Städte wie Köln, Düsseldorf oder Dortmund.
Gegen eine verbindliche Einführung einer Bezahlkarte sprach sich auch Claudius Voigt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. in Münster aus. Die Bezahlkarte bedeute Ungleichbehandlung, würde gesellschaftliche Teilhabe verhindern und die Leistungsberechtigten sozial ausschließen, sagte der Sozialarbeiter. Den Kommunen sollte die Freiheit belassen werden, eine Bezahlkarte nicht einzusetzen. „Sie können am besten selbst beurteilen, wie die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor Ort vernünftig funktioniert.“
Dass Asylbewerber das in Deutschland erhaltene Geld in ihre Heimatländer schicken würden, sei nicht zu belegen, sagte Yildiz. Auch der angebliche Anreiz, wegen der finanziellen Unterstützung Deutschland als Fluchtziel zu wählen, lasse sich nicht nachweisen. Davon abgesehen dürften laut Bundesverfassungsgericht Einschnitte bei Sozialleistungen für Geflüchtete „nicht mit abschreckungspolitischen Motiven gerechtfertigt werden, sondern müssen sich stets an der Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums messen lassen“, erläuterte der Jurist.
Die Gegenposition vertrat der Bürgermeister der Stadt Hallenberg im Hochsauerlandkreis, Enrico Eppner (FDP). Er bemängelte den „Flickenteppich“, der durch die Opt-Out-Option entstanden sei. Die Bundesgesetzgebung werde sich zudem voraussichtlich bald ändern, denn nach dem neuen Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung sei die Bezahlkarte die eindeutige Option.
Bereits Anfang des Jahres hatte der Vorstand des Städtetags NRW erklärt, dass er eine landeseinheitliche Einführung bevorzugt hätte, um einen Flickenteppich zu vermeiden. An die Landesregierung appellierte der Vorstand des kommunalen Spitzenverbands, zu klären, ob auch ein Teil-Opt-Out möglich sei. Damit könnten Städte das Angebot des Landes zur Einführung der Bezahlkarte auch dann nutzen, wenn sie diese nur für einen Teil der im Landesrecht vorgesehenen Personengruppe verwenden wollen, hieß es.