Landgericht Köln bestätigt Verbot der Bienenhaltung auf dem Balkon
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Bienenstock
Köln (epd).

Ein Wohnungseigentümer darf Bienenvölker nicht ohne die Zustimmung der Wohnungseigentumsgemeinschaft auf seinem Balkon halten. Das Halten von Bienenvölkern auf einem Balkon stelle eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer dar, erklärte das Landgericht Köln und bestätigte in seinem am Montag veröffentlichten Urteil (AZ: 15 S 17/25) ein Verbot des Amtsgerichts Köln.

Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (WEG) in Köln hatte sich gerichtlich gegen Miteigentümer einer Wohnung in der Anlage, getrenntlebende Eheleute, gewandt. Die WEG wollte mit ihrer Klage gegen das Halten von Bienenvölkern auf dem Balkon vorgehen sowie ein Aus des Betriebs einer Imkerei, eines Imkertreffpunkts und die Abnahme eines Schilds „Honig aus eigener Imkerei“ neben der Wohnungstür erreichen.

Zustimmung von Hausverwaltung und WEG fehlten

Zwar erlaube die Teilungserklärung der Wohnungseigentumsgemeinschaft die gewerbliche Nutzung von Wohnungen mit Zustimmung des Verwalters, diese sei aber nicht erteilt worden, erklärte das Landgericht. Zudem habe die WEG ein Recht darauf, auf Unterlassung zu bestehen, wenn das Halten der Bienen ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolge.

Das Landgericht bestätigte die Einschätzung der Vorinstanz, dass durch das Halten von Bienenvölkern eine Störung beziehungsweise eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewohner der Anlage vorliege. Auch ein Miteigentümer, der die betreffende Wohnung nicht selbst bewohnt, sie einem anderen zur Nutzung überlässt und nicht gegen rechtswidrige Nutzungen einschreitet, könne verantwortlich gemacht werden.

Das Landgericht gab der klagenden WEG auch dahingehend recht, dass das Schild neben der Wohnungstür im Treppenhaus als bauliche Veränderung ohne Beschluss der WEG entfernt werden muss.

Entgegen dem Amtsgericht hat das Landgericht Köln allerdings die Nutzung der Wohnung als Imkerei beziehungsweise als Imkertreffpunkt zugelassen. Ein Schild im Treppenhaus mit der Aufschrift „Honig aus eigener Imkerei“ habe nur einen Hinweis für Hausbewohner gegeben und sei für Passanten auf der Straße nicht sichtbar gewesen. Treffen mit anderen Imkern könnten dem Austausch über ein Hobby dienen.