In Nordrhein-Westfalen wird in diesem Jahr die Förderung für die Einrichtung von hebammengeleiteten Kreißsälen fortgesetzt. „Wir wollen den Schwangeren eine selbstbestimmte Geburt ermöglichen und zugleich die Arbeitszufriedenheit bei den Hebammen verbessern“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag in Düsseldorf. Seit 2021 wurden von der Landesregierung bereits 56 der insgesamt 120 Geburtskliniken dabei unterstützt, einen Hebammenkreißsaal einzurichten. Dafür wurden Landesmittel in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Gesunde Schwangere, die sich eine natürliche Geburt mit möglichst wenig Interventionen wünschen, könnten den Geburtsprozess so selbstbestimmt wie möglich erleben, erläuterte der Minister. Im Notfall stehe die Versorgungsstruktur der Klinik zur Verfügung. Auch den Hebammen biete das Betreuungsangebot attraktive Arbeitsbedingungen. Durch die vorgesehene Eins-zu-Eins-Betreuung während der Geburt könnten sie den natürlichen Geburtsprozess „mit Ruhe, Respekt und Fachwissen begleiten“.
Bis zu 25.000 Euro einmalig pro Klinik möglich
Die Fördersumme pro Klinik beträgt den Angaben nach einmalig maximal 25.000 Euro. Anträge können bis 30. April online gestellt werden. Über die Förderung können Schulungen für das Personal im Kreißsaal finanziert werden, wie beispielsweise Trainings zur Versorgung von Geburtsverletzungen, zur Messung und Auswertung der fetalen Herzfrequenz und der Wehentätigkeit (CTG) sowie gemeinsame Workshops für Hebammen und Ärztinnen und Ärzte. Außerdem können Sachausgaben unter anderem für Geburtshocker oder Halteseile finanziert werden.