Die von der Landesregierung geplanten Änderungen in der „Governance-Struktur“ der Studierendenwerke stoßen auf Kritik. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW erklärte in Düsseldorf, sie sehe „mit Sorge“, dass künftig vermehrt externe Akteure aus der Wirtschaft Einfluss im Verwaltungsrat erhalten sollten, während die Mitbestimmung von Studierenden und Beschäftigten eingeschränkt werde. Eine solche Verschiebung verkenne den gesellschaftlichen Auftrag der Werke. Die zwölf Studierendenwerke in NRW kümmern sich etwa um Wohnraum, Verpflegung, Studienfinanzierung, BAföG, Kinderbetreuung und Sozialberatung.
Die von der schwarz-grünen Landesregierung vorgelegte Reform sieht vor, den Verwaltungsrat um zwei weitere auf dann drei externe Mitglieder aufzustocken. Den Vorsitz soll grundsätzlich eins der externen Mitglieder übernehmen. Außerdem soll der Verwaltungsrat, bisher oberstes Beschluss- und Kontrollorgan, künftig nur noch die Rolle eines strategischen Beraters der Geschäftsführung übernehmen, die alleine für die operativen Geschäfte zuständig ist.
Rolle der Studierenden geschwächt
Weitere kritische Stimmen gab es in einer Sachverständigenanhörung im Wissenschaftsausschuss des Landtags. Die Veränderungen bei Zusammensetzung und Kompetenzen des Verwaltungsrates schwächten die Rolle der Studierenden, hieß es in der Stellungnahme der Kanzler der Kunst- und Musikhochschulen. Derzeit hätten in mehreren Werken Studierende den Vorsitz im Verwaltungsrat, das wäre zukünftig nicht mehr zulässig.
Die Verwaltungsratsvorsitzenden der Studierendenwerke monierten, dass der Verwaltungsrat künftig seine Aufsichtsfunktion über die Geschäftsführung nicht mehr wahrnehmen könne. Wirtschaftliche Entscheidungen würden in die alleinige Entscheidungskompetenz der Geschäftsführung überführt, wie etwa die Aufnahme von Krediten, die Vergaben von Aufträgen und der Abschluss von langjährigen Mietverträgen in unbegrenzter Höhe.
Verdi: Beschneidung der Mitbestimmung ermöglicht Tarifflucht
Auch die Gewerkschaft Ver.di kritisiert die Streichung des Mitbestimmungsrechts des Verwaltungsrates bei der Entscheidung über die Zusammenarbeit mit Dritten, Unternehmensbeteiligungen und -gründungen. Das ermögliche Tarifflucht. Geschäftsführungen könnten dann Aufgabenbereiche, die bisher durch Personal der gesetzlich zur Tarifanwendung verpflichteten Studierendenwerke erbracht werden, wie etwa den Mensabetrieb, in tariflose Unternehmen verlagern.
Die Studierendenausschüsse verwiesen auf die „chronische Unterfinanzierung“ der Studierendenwerke. Kein Bundesland investiere pro Studierendem weniger Geld in die Studierendenwerke als NRW, heißt es in der Stellungnahme des Landes-Asten-Treffens. Die Zuschüsse des Landes an die Studierendenwerke seien in den vergangenen 30 Jahren nur um knapp 19 Prozent gestiegen, während die Beiträge der Studierenden um mehr als das Viereinhalbfache zugelegt hätten. Der Gesetzentwurf enthalte aber keine einzige Regelung zur Verbesserung der Finanzierungssituation.