Das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) begrüßt die Überlegungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen zu entkriminalisieren. Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden könnten „weit über 100 Millionen Euro“ einsparen, sagte Heike Moerland, Geschäftsfeldleitung Berufliche und soziale Integration bei der Diakonie RWL, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Menschen, die keine Geldstrafe zahlen können, müssten auch keine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis antreten.
epd: Wie bewerten Sie die Überlegungen von Bundesjustizministerin Hubig, Schwarzfahren in Deutschland zu entkriminalisieren und nicht mehr als Straftat zu verfolgen?
Heike Moerland: Wir begrüßen die Überlegungen der Bundesjustizministerin zur Entkriminalisierung des „Fahrens ohne Fahrschein“ ausdrücklich. Sowohl aus kriminologischer, juristischer und auch sozialwissenschaftlicher Perspektive gibt es seit mehreren Jahren einheitliche Forderungen. Eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches würde unter anderem eine jährliche Kostenersparnis von weit über 100 Millionen Euro bei den Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden bedeuten.
Zudem würden Menschen keine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis antreten müssen, nur weil sie weder über genügend Geld zum Erwerb einer Fahrkarte verfügen noch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung die damit einhergehende Geldstrafe begleichen können. Personen mit multiplen Problemlagen müssen vergleichsweise häufig in Folge von verhängten Geldstrafen (oftmals für das Fahren ohne Fahrschein) und bestehender Zahlungsunfähigkeit eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe antreten - was ihre Situation meistens verschlimmert, gesamtgesellschaftlichen Schaden mit sich bringt und in keinem Verhältnis mit der staatlichen Intention des Strafens steht.
epd: Als Begründung für die Entkriminalisierung wird oft vorgebracht, dass sich gerade mittellose Menschen Fahrscheine nicht leisten könnten. Dabei gibt es doch unter anderem Sozialtickets oder ähnliche Vergünstigungen. Reichen diese Angebote für Menschen mit geringem Einkommen nicht aus oder gehen sie am Bedarf vorbei?
Moerland: Vergünstigte Tickets sind sinnvoll und notwendig, allerdings sind auch diese häufig noch zu teuer. Um neben dem Sozialticket auch mal eine Strecke mit dem Zug zurücklegen zu können, müsste es deutlich günstiger sein. Mit Blick auf das Bürgergeld: Der darin vorgesehene Betrag von monatlich circa 51 Euro für die Nutzung von Verkehrsmitteln reicht nicht für eine auskömmliche Mobilität aus. Dazu kommt, dass viele Menschen ihre Ansprüche auf Sozialleistungen nicht geltend machen und somit auch keinen Zugang zu vergünstigten Tickets haben. Hier sind andere Maßnahmen erforderlich, sicherlich keine Gefängnisstrafe.
epd: Die Union lehnt den Vorschlag der Ministerin auch mit dem Argument ab, dass die Entkriminalisierung die Zahl der Schwarzfahrer erhöhen würde. In der Folge würden auch die Ticketpreise weiter zulegen. Wie bewerten Sie das?
Moerland: Diese Einschätzung teilen wir nicht. Von einer signifikanten Zunahme des Fahrens ohne Fahrschein ist nicht auszugehen, zumal es nach wie vor negative Konsequenzen mit sich bringen würde. Hier wären etwa die durch die Verkehrsbetriebe unverändert einforderbaren erhöhten Beförderungsentgelte zu nennen, welche bei ausbleibender Zahlung bis hin zu gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen, Inkasso-Verfahren und Schufa-Einträgen führen können.
Auch um diese Konsequenzen für Menschen mit geringem Haushaltseinkommen zu verhindern, sollten die Möglichkeiten kostenfreier oder deutlich günstigerer Tickets für bestimmte Personenkreise geprüft werden. Die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein wäre mit Sicherheit keineswegs ein Motivationsanreiz für flächendeckendes Schwarzfahren.