Gericht stoppt irreführende Werbung für Rürup-Rente
Symbolbild Robe
(Symbolbild) Richterrobe
Stuttgart/München (epd)

Ein Versicherungskonzern darf nicht länger einseitig mit Steuervorteilen für die Rürup-Rente werben. Künftig muss das Unternehmen auch auf die spätere Steuerpflicht der Rentenauszahlungen hinweisen, geht aus einem Urteil des Landgerichts München zu einer Klage hervor, die die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg laut Mitteilung vom Donnerstag 16. Oktober  angestrengt hatte.

Der Konzern hatte den Angaben zufolge im Internet mit einer Steuerersparnis von mehr als 13.000 Euro geworben, ohne die nachgelagerte Besteuerung zu erwähnen. Nach Ansicht des Gerichts ist diese Information für Verbraucher aber entscheidend, um verschiedene Modelle der Altersvorsorge vergleichen zu können.

Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale, nannte das Urteil einen «wichtigen Erfolg, um die unseriöse einseitige Werbung mit angeblichen Steuervorteilen zu beenden». Die Entscheidung werde als Signal gegen eine branchenweit verbreitete Praxis gewertet.

Verbraucherschützer warnen generell davor, Finanzprodukte vor allem wegen möglicher Steuervorteile abzuschließen. «Steuern sparen ist keine Anlagestrategie», sagte Nauhauser. Ein tatsächlicher Steuervorteil werde oft durch hohe Kosten, Intransparenz und fehlende Flexibilität teuer erkauft.