Naturschützer bereiten Gutachten zu Kormoranabschüssen vor
Jena (epd).

Thüringer Vogelkundler halten den Abschuss von Kormoranen an nicht erwerbswirtschaftlich genutzten Gewässern für rechtswidrig. Jägerinnen und Jäger, die an Gewässern der Hobbyfischerei Kormorane töteten, müssten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, sagte ein Sprecher des Naturschutzbunds Thüringen dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Jena. Aktuell erarbeite der Verband eine juristische Bewertung, die der Landesregierung voraussichtlich im August übergeben werden soll.

Anlass des Rechtsgutachtens ist die im März 2026 novellierte Thüringer Kormoranverordnung. Sie erlaubt den Abschuss der Vögel auch an Standgewässern außerhalb der gewerblichen Teichwirtschaft und Fischzucht. Begründet wird dies mit dem Schutz der „natürlich vorkommenden Tierwelt“.

Naturnahe Gewässer schützen die heimische Fischfauna

Die Begründung greift laut des Verbandssprechers nicht an Angelgewässern. Denn dort werde regelmäßig auch ein erheblicher Teil an nicht heimischen Fischen, etwa die Regenbogenforelle, eingesetzt. Der Abschuss von Kormoranen zum Schutz solcher Besatzfische sei daher nach der Neufassung der Thüringer Kormoranverordnung unzulässig.

Zudem lasse die Verordnung ebenfalls seit März den Abschuss nur zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden zu. An Gewässern der Hobbyfischerei könnten solche Schäden jedoch nicht geltend gemacht werden, argumentiert der Umweltverband.

Statt Vögel zu töten, müsse die Landesregierung den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Aktionsplan zur Belebung von Bach- und Flussauen umsetzen, fordern die Vogelkundler. Naturnahe Gewässer seien der wirksamste Beitrag zum Schutz der heimischen Fischfauna.