Thüringens Landesregierung geht davon aus, dass im Freistaat bei bis zu 40.000 Hektar Privatwaldfläche die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind. Nahezu alle diese Fälle seien auf nicht vollzogene Erbfolgen oder Erbauseinandersetzungen zurückzuführen, sagte Thüringens Umweltminister Thilo Kummer (BSW) auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Vielfach seien bereits verstorbene Eigentümer oder Erbengemeinschaften im Grundbuch eingetragen, deren Mitglieder nicht komplett bekannt sind.
Ungeklärtes Waldeigentum wird laut Kummer jedoch schnell ein Problem für die Allgemeinheit. Denn auf den sogenannten „herrenlosen“ Waldparzellen könne keine Bewirtschaftung und auch kein Forstschutz betrieben werden. Das habe in der Vergangenheit schon häufig die Massenvermehrung von Borkenkäfern begünstigt. Außerdem finde auf diesen Parzellen nicht der nötige klimaangepasste Waldumbau statt. Flächen unbekannter Waldeigentümer erschwerten zudem die Waldbewirtschaftung überall dort, wo sie zwischen ordentlich bewirtschafteten Flurstücken liegen.
Rechtlich komplex
Das Umweltministerium prüft daher aktuell, wie mit solchen Flächen künftig umgegangen werden kann. Es bestehe ein großes forstpolitisches Interesse an der Klärung nicht bekannten Eigentums im Wald, sagte Kummer. Die rechtlichen Fragen, eine landesrechtliche Regelung zum Umgang mit solchen Flächen zu finden, seien allerdings komplex.
Der landeseigene Thüringenforst und die zuständigen Behörden haben hierfür einen speziellen „Leitfaden zur Klärung von unbekanntem Waldeigentum“ entwickelt, um verwaiste Flächen systematisch zu erfassen.