Die in der Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Sozialträger in Brandenburg haben eine Berücksichtigung bei der Verteilung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ angemahnt. „Wenn von den etwa drei Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Brandenburg nicht ausdrücklich auch Mittel für gemeinnützige Träger zur Verfügung gestellt werden, bleibt ein großer Teil der sozialen Infrastruktur unberücksichtigt“, erklärte Andrea Asch, Vorständin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, am Mittwoch in Berlin.
Daher fordert die Liga Brandenburg neben den dringend benötigten Mitteln für die Kommunen einen expliziten Fördertopf von zehn Prozent des brandenburgischen Anteils am Sondervermögen. Zur Begründung verwies Diana Golze von der AWO Brandenburg darauf, dass etwa zwei Drittel aller stationären Pflegeeinrichtungen im Land nicht in kommunaler Hand lägen, sondern von freien Trägern betrieben werden. Auch Wohnangebote für Menschen mit Behinderung seien überwiegend in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege.
Mittel nicht nur für Kommunen, sondern auch für freie Träger
Andreas Kaczynski vom Paritätischen Landesverband Brandenburg erklärte, die Wohlfahrtsverbände begrüßten die geplanten Investitionen in die soziale Infrastruktur. Nun komme es darauf an, „dass die Mittel auch bei den freien Trägern ankommen“. Hintergrund sind aktuelle Überlegungen in der Landespolitik über die Höhe des Anteils am Sondervermögen, der an die Kommunen zur Finanzierung der sozialen Infrastruktur ausgereicht werden soll.