Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke mahnt eine schnelle gesetzliche Regelung für die Unterstützung von Opfern des Zwangsdopings im DDR-Leistungssport an. Für den Gesetzgeber gebe es konkrete Lösungswege, erklärte Zupke am Donnerstag in Berlin. Bestehende Gesetze für Opfer der SED-Diktatur könnten erweitert oder eine neue, auf Doping-Opfer zugeschnittene gesetzliche Regelung geschaffen werden, ergänzte sie.
Zupke, die Beauftragte für SED-Opfer beim Bundestag ist, veröffentlichte am Donnerstag einen Bericht, der auf wenigen Seiten den aktuellen Forschungsstand und Schutzlücken für Doping-Opfer beschreibt. In der Vergangenheit hatte es bereits Regelungen zur Unterstützung für diese Opfergruppe gegeben, die jedoch finanziell oder zeitlich befristet waren.
Zwangsdoping nicht als politische Verfolgung anerkannt
Seit 2021 gibt es keine spezielle Regelung mehr für Opfer des systematischen Zwangsdopings in der DDR. Anträge von Doping-Opfern über das allgemeine Rehabilitierungsgesetz werden dem Bericht zufolge oftmals mit der Begründung abgelehnt, dass das Zwangsdoping nicht in dem Sinne eine politische Verfolgung darstelle. Zupke schlägt deswegen vor, das Rehabilitierungsgesetz zu erweitern oder eine eigene Regelung für Doping-Opfer zu beschließen.
Laut dem Bericht sind zwischen 1974 und 1989 schätzungsweise 10.000 bis 15.000 Athletinnen und Athleten der DDR gedopt worden. Das geschah den Angaben zufolge zumeist ohne Wissen oder Aufklärung der Sportlerinnen und Sportler. Für viele von ihnen habe die Verabreichung der Mittel gesundheitliche Folgen gehabt.