Die Pflege vor Ort in brandenburgischen Kommunen soll laut Sozialministerium gestärkt werden. Dafür stünden über zwei neue Förderrichtlinien insgesamt 22 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung, teilte das Ministerium am Mittwoch in Potsdam mit. Die neuen Richtlinien dienten der Förderung der Pflegeversorgung vor Ort und der häuslichen Pflege. Förderanträge könnten Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und Gemeinden ab sofort stellen.
Sozialministerin Britta Müller (parteilos) erklärte, die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung sei „eine der größten Herausforderungen unserer Zeit“. Die Zahl der Pflegebedürftigen steige weiter an. Brandenburg setze dabei auf Pflege vor Ort, Beratung und Unterstützung und auf „kluge kommunale Strukturen“.
Die 18 Landkreise und kreisfreien Städte könnten nun jeweils bis zu 180.000 Euro pro Jahr für die Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige erhalten, rund 30.000 Euro mehr als bisher. Weitere Städte und Kommunen würden für Maßnahmen gefördert, die ein selbstständiges Leben vor allem von in der häuslichen Umgebung wohnenden Pflegebedürftigen unterstützen. Ab 2026 sei dabei ein einheitlicher Sockelbetrag von 20.000 Euro für alle Kommunen vorgesehen.
Landkreise und kreisfreie Städte erhielten zudem jeweils bis zu 100.000 Euro pro Jahr, um den Zugang zur Pflegeberatung zu erleichtern und bestehende Beratungsangebote weiterzuentwickeln, hieß es. Bisher hätten 16 Landkreise und kreisfreie Städte das Förderangebot genutzt.