Justiz leitet Millionensumme an gemeinnützige Einrichtungen
Dresden (epd).

Gemeinnützige Einrichtungen in Sachsen haben im vergangenen Jahr von Staatsanwaltschaften und Gerichten insgesamt rund 3,81 Millionen Euro an Zuweisungen aus Geldauflagen erhalten. Das meiste Geld ging an die Vereine Opferhilfe Sachsen (rund 156.000 Euro), Kinderarche Sachsen (rund 118.000 Euro) und Kinderhospiz Bärenherz Leipzig (rund 105.000 Euro), wie das sächsische Justizministerium am Montag in Dresden mitteilte.

Geldauflagen werden etwa bei der Einstellung von Strafverfahren wegen Vergehen verhängt oder als Bewährungsauflage im Falle der Verurteilung wegen einer Straftat. Sie sind nicht mit Geldstrafen und Bußgeldern zu verwechseln, die für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Falle einer Verurteilung oder durch einen Bußgeldbescheid verhängt werden. Diese fließen an die Staatskasse.

Insgesamt floss das meiste Geld den Angaben zufolge mit jeweils mehr als 600.000 Euro in die Kinder- und Jugendhilfe sowie in die Gesundheitshilfe. Damit leiste die sächsische Justiz einen stillen, aber wichtigen Beitrag zur Unterstützung des Gemeinwohls, hieß es. Der Ministerium erklärte, die Zuweisung von Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen stehe für die für den Rechtsfrieden der Gesellschaft so wichtige Wiedergutmachung.

Gemeinnützige Vereine, die an der Zuweisung von Geldauflagen interessiert sind, können sich den Angaben zufolge beim Oberlandesgericht Dresden registrieren. Die Erfassung sei aber keine Voraussetzung für den Erhalt von Geldauflagen. Das Verzeichnis informiere allerdings Gerichte und Staatsanwaltschaften über das entsprechende Interesse.