Die Deutsche Bahn (DB) verbietet ab Donnerstag (15. Oktober) an allen Bahnhöfen das Trinken von Alkohol. Die Gastronomie in den Bahnhöfen bleibe jedoch vom Verbot ausgenommen, heißt es in einer am Mittwoch in Berlin verbreiteten Information. „Es ist weiterhin auch erlaubt, verschlossene alkoholische Getränke im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.“
Das Konsumverbot gilt demnach an allen 5.700 Bahnhöfen der DB. Sie setze damit einen weiteren Baustein für mehr Sicherheit und Sauberkeit um. An knapp 40 großen Stationen bestehe die Regel bereits. Die Bahn verwies auf eine Umfrage, in der sich rund 80 Prozent der Befragten für ein konsequentes Alkoholkonsumverbot an den Stationen ausgesprochen hätten.
Bei Verstößen droht ein Hausverbot
Die neue Regelung gebe den DB-Sicherheitskräften eine klare Handhabe. „Bei ihren Kontrollgängen gehen Mitarbeitende der DB Sicherheit aktiv auf Personen zu, die gegen das Verbot verstoßen.“ Bei wiederholter Missachtung könne ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Christina Rummel, Geschäftsführerin der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), ein Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen könne grundsätzlich ein sinnvolles Signal an die Gesellschaft sein. „Es zeigt, dass Alkohol kein selbstverständlicher, jederzeit und überall verfügbarer 'Alltagsbegleiter' sein sollte.“ Gleichzeitig erscheine es widersprüchlich, den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum einzuschränken, während der Verkauf von Alkohol am selben Ort oder der Konsum in den dazugehörigen Gastroflächen weiterhin möglich sei.