Die unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus sieht enormen Nachholbedarf beim Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexuellen Missbrauch. In ihrem ersten Bericht, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde, nimmt sie auch die Bundesländer in die Pflicht. Den Freistaat Sachsen sowie weitere Bundesländer ruft sie auf, Schulen zu Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt zu verpflichten.
Laut dem Bericht der Missbrauchsbeauftragten werden sächsische Schulen zwar bei der Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützt. Verpflichtende Regelungen gebe es aber nicht. Dies betreffe auch Hamburg, Sachsen-Anhalt, Bayern und Bremen.
Sachsens Kultusministerium sieht keinen akuten Handlungsbedarf und verweist auf bestehende Maßnahmen. Jede Schule entwickle gemäß ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages ihr eigenes pädagogisches Konzept, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Evangelischem Pressedienst (epd). Die pädagogischen, didaktischen und schulorganisatorischen Grundsätze werden demnach in Regelungen festgelegt. Dazu gehöre auch der Kinderschutz.
Zur Unterstützung stehen laut dem Sprecher „ein Praxisleitfaden für die Erstellung von Schutzkonzepten, eine Rahmenvorlage zur Erstellung eines Schutzkonzeptes für Grundschulen sowie ein Selbstcheck- und Infotool zur Verfügung“. Eine Rahmenvorlage für die Erstellung eines Schutzkonzeptes für weiterführende Schulen werde im Auftrag des Kultusministeriums im laufenden Schuljahr entwickelt.
Nie dagewesene Bedrohung
Claus sieht junge Menschen in nie dagewesenem Maße von sexuellen Übergriffen bedroht. „Noch nie war das Risiko für Kinder und Jugendliche, sexualisierte Gewalt zu erleben, so hoch wie heute“, sagte sie bei der Vorstellung des ersten Berichts nach der gesetzlichen Verankerung ihres Amtes im vergangenen Jahr.
Die rasante Entwicklung im digitalen Bereich habe daran „einen entscheidenden Anteil“, fügte sie hinzu: „Die Risiken im digitalen Raum explodieren.“ Zum Teil gebe es in den Ländern „starke Strukturen und Anstrengungen“ gegen sexualisierte Gewalt an jungen Menschen. Es sei aber auch offenkundig, „wo die Lücken liegen“, sagte Claus. Bund, Länder und Kommunen seien gemeinsam in der Verantwortung, diese zu schließen.
Keine Aufarbeitungskommission in Sachsen
In ihrem Bericht hält die unabhängige Missbrauchsbeauftragte für jedes Bundesland bereits bestehende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie auch Mängel fest. Demnach fehlt in Sachsen bislang auch eine Aufarbeitungskommission zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie ein Betroffenenrat. Verwiesen wird bei den Themen auf Gremien des Bundes.
Die Publikation der Missbrauchsbeauftragten liefert zu Themen wie Prävention, Intervention, Hilfe und Forschung eine Bestandsaufnahme und stellt dar, was aus Sicht von Claus noch zu tun ist. Ein Sonderkapitel widmet sich der digitalen sexualisierten Gewalt.