Thüringen erleichtert Rückgabe von NS-Raubgut
Erfurt (epd).

Die Rückgabe von NS-Raubgut soll in Thüringen verbessert werden. Dazu ist das Bundesland dem im März beschlossenen Mechanismus zur Regelung von Restitutionsfragen beigetreten. Mit der Unterzeichnung eines sogenannten „stehenden Angebots“ bekenne sich Thüringen zu dem Ziel, die Rückgabe etwa von Kunstwerken oder Antiquitäten zu vereinfachen, erklärte Kulturminister Christian Tischner (CDU) am Freitag in Erfurt. Ziel sei, gerechte Lösungen für die 80 Jahre nach Kriegsende noch immer offenen Fälle zu finden.

Das im März von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden beschlossene Verwaltungsabkommen sieht den Angaben zufolge die Einrichtung eines Schiedsgerichts für Fragen von NS-Raubgut vor. Es soll in den Fällen, in denen Rückgaben nach einem Vorverfahren strittig bleiben, abschließend entscheiden.

Das Gremium kann den Angaben zufolge jedoch nur aktiv werden, wenn sich die Streitparteien freiwillig darauf einigen. Damit Opfer und deren Nachfahren das Gericht auf eigene Initiative anrufen können, sehe die Schiedsgerichtsordnung vor, dass alle Länder und Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in den Kommunen ein „stehendes Angebot“ abgeben sollen, mit dem sie sich zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung im konkreten Einzelfall verpflichten.

Tischner forderte die Kultureinrichtungen in Thüringen auf, ebenfalls ein solches Angebot mit einer Frist bis Ende September abzugeben. Es sei wichtig, dass das Land diesen Weg gemeinsam mit allen Einrichtungen gehe, die in Thüringen Kulturgut bewahren. Nur so könne die Arbeit des Schiedsgerichts übergreifend ermöglicht werden.