Niederlage für Weimer im Streit um Buchhandlungspreis
Berlin (epd).

Nach dem Streit um die Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises hat jetzt ein Gericht Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) für seine Äußerungen kritisiert. Weitere Entscheidungen werden erwartet. Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte Weimer vorläufig in einem am Donnerstag veröffentlichten Eilbeschluss, die Betreiberinnen der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ als politische Extremisten zu bezeichnen. (VG 6 L 229/26)

Die Äußerung Weimers verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der beiden Buchhändlerinnen. Für die Bewertung des Kulturstaatsministers existiere keine belastbare Tatsachengrundlage. Sie würde zudem gegen das amtliche Sachlichkeitsgebot verstoßen.

Weitere Klagen anhängig

Die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ war Anfang des Jahres zusammen mit zwei weiteren Buchhandlungen von Weimer von der Preisträgerliste des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen worden. In einem Zeitungsinterview am 19. März hatte er dazu erklärt: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Zu den betroffenen Buchhandlungen gehörten auch die „Rote Straße“ in Göttingen und der „Golden Shop“ in Bremen.

Alle drei haben einer Gerichtssprecherin in Berlin zufolge auch gegen die Aberkennung des Buchhandlungspreises sowie gegen die Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens geklagt. Entscheidungen dazu stehen noch aus. Das Haber-Verfahren sieht vor der Vergabe einer staatlichen Förderung die Überprüfung möglicher Bezüge zum Extremismus vor. Benannt ist das Überprüfungsverfahren nach der früheren Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Emily Haber.

Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot

Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte jetzt, dass Weimer auch auf Nachfrage nicht aufgeklärt habe, aufgrund welcher Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz er zu der Extremismus-Bewertung gekommen sei. Die Mitteilung des Verfassungsschutzes, es lägen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ gegen die Buchhandlung vor, reiche für die zuspitzende Bewertung als politische Extremisten nicht.

Weimer hatte es vor dem Beschluss des Gerichts abgelehnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

„Ohne faktische Grundlage diffamiert“

Rechtsanwalt Jasper Prigge, der die „Schwankende Weltkugel“ vertritt, erklärte am Donnerstag: „Herr Weimer hat meine Mandantinnen ohne jede faktische Grundlage rechtswidrig in der Öffentlichkeit diffamiert.“ Dies stelle eine grobe Verletzung seiner Amtspflichten dar. Im Verfahren habe Weimer seine schwerwiegenden Anschuldigungen nicht belegen können.

Prigge betonte, die Gerichtsentscheidung bestätige, dass die Tatsachengrundlage für den Ausschluss der Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis nicht tragfähig ist. Weimer habe sich offensichtlich auf die knappe Einschätzung des Verfassungsschutzes verlassen, anstatt nachzufragen. Dies belege, dass das „Haber-Verfahren“ rechtlich nicht haltbar ist. Prigge forderte die Bundesregierung auf, „diese rechtswidrige Praxis einzustellen“.

Von Lukas Philippi (epd)