Über die Aufnahme der Schlosskapelle im nordsächsischen Torgau als Weltkulturerbe wird vermutlich frühestens in einem Jahr eine Vorentscheidung fallen. Sachsens Landeskonservator Alf Furkert erklärte am Donnerstag in Torgau, aktuell laufe das Vorprüfverfahren für die Bewerbung um die Aufnahme in die Welterbeliste. Die Prüfung durch den Internationalen Denkmalrat im Auftrag der Unesco sei bis Oktober 2026 angesetzt. Die Kapelle gilt weltweit als Prototyp des evangelischen Kirchenbaus.
Furkert verwies zur Vorstellung eines Bandes mit neuen Forschungsergebnissen zur Geschichte der Kirche auf die einzigartige Bedeutung des Baus für die Reformationsgeschichte. Die Schlosskapelle sei ein bedeutendes Zeitzeugnis der Reformation und eine bedeutende Wirkungsstätte Martin Luthers (1483-1546).
Der sogenannte „außergewöhnliche universelle Wert“ der Schlosskapelle, der für die Aufnahme in das Unesco-Welterbe nachzuweisen ist, liege in der Tatsache, dass die Kapelle für nachfolgende Schlosskapellen in den reformierten Dynastien Europas und darüber hinaus in evangelischen Gemeindekirchen weltweit Vorbildcharakter hatte. Luther habe die Kirche 1544 geweiht und sie somit als Vorbild autorisiert. Ihre Innenraumgestaltung entspräche „genau dem, was Luther in der sogenannten Torgauer Formel in der Einweihungspredigt formulierte: Ein Gotteshaus, das auf ideale Weise der Predigt, dem Gebet und dem Kirchgesang dient.“
Der am Donnerstag vorgestellte Sammelband geht auf eine internationale Tagung vom Januar zurück. Furkert nannte die dort publizierten Ergebnisse „ermutigend“.