Sachsens evangelische Landessynode will einheitliche Anerkennungsleistungen für Opfer sexualisierter Gewalt voranbringen. Sie fordert das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens auf, bis März einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll die 2025 vorgelegte Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Anerkennung sexualisierter Gewalt umsetzen.
Sondersynode im März
Die 80 Synodalen könnten das neue Gesetz auf einer Sondersynode im März beraten. Diese war terminiert worden, um Strukturreformen zu beraten. Ein flächendeckender Start der EKD-Anerkennungsrichtlinie zum 1. Januar 2026 ist aber nicht mehr möglich. Außer in Sachsen gibt es auch in anderen Landeskirchen noch keine Beschlüsse. Die einheitlichen Regelungen sollen in 20 Landeskirchen und 17 Diakonie-Verbänden gelten.
Kernstück ist ein Modell für finanzielle Leistungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch. Demnach sollen sich Zahlungen aus einer pauschalen Summe in Höhe von 15.000 Euro - wenn es sich um eine nach heutigen Maßstäben strafrechtlich relevante Tat handelt - und einer individuellen Leistung zusammensetzen.
Mehr als 140 Betroffene
Laut der EKD-Richtlinie soll es keine Obergrenze für die Zahlungen geben. Auf der Synodentagung der EKD vergangene Woche war bekannt geworden, dass eine Orientierungshilfe für regionale Kommissionen, die über die Höhe der Zahlungen entscheiden, aber noch aussteht.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat nach eigenen Angaben seit 2020 rund 698.000 Euro als Anerkennungsleistungen an 58 Betroffene sexualisierter Gewalt gezahlt. Insgesamt sind der Landeskirche 141 Betroffene und 84 Beschuldigte im Zeitraum von 1946 bis heute bekannt.
Neuer Haushalt und Demokratie-Gelöbnis
Die Landessynode hat auf ihrer Tagung in Dresden zudem den Haushalt für 2026 verabschiedet. Der neue Etat hat ein Volumen von 250,7 Millionen Euro. Aus Kirchensteuern werden rund 136 Millionen Euro erwartet.
Außerdem stimmten die 80 sächsischen Synodalen der Novellierung eines Gesetzes zu Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern zu. Demnach soll ein erweitertes Gelöbnis abgelegt werden. Es soll verhindern, dass Extremisten und Demokratiefeinde die Leitung in Kirchgemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens übernehmen.
Vikare und Vikarinnen dürfen taufen
Verabschiedet wurde zudem ein Gesetz, das Pfarrerinnen und Pfarrern im Vorbereitungsdienst erlaubt, neben der Predigt auch zu taufen und das Abendmahl zu reichen. Die Synode ist das gesetzgebende Organ der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Sie vertritt rund 575.000 sächsische Kirchenmitglieder.
Sachsens evangelischer Landesbischof Tobias Bilz hatte der Synode am Samstag Bericht erstattet. Er rief dazu auf, Strukturreformen mutig anzugehen und trotz knapper Kassen auch in neue kirchliche Projekte zu investieren.
Mit der Sondertagung im März endet die sechsjährige Legislatur der 28. Landessynode. Die 29. sächsische Landessynode wird im Frühjahr gewählt. Für Juni ist die konstituierende Sitzung vorgesehen.