Kirche will Schutz vor Gewalt stärken
Berlin (epd).

In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gibt es seit fünf Jahren ein Gewaltschutzgesetz, das der Verhinderung sexualisierter Gewalt in der Kirche dient. Nun soll es verschärft werden, um besseren Schutz zu bieten. Beschäftigte sollen dann künftig bei der Einstellung und danach alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, ebenso viele Ehrenamtliche, sagte Konsistorialpräsidentin Viola Vogel dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Synode berät über Gesetz

Die Synode, die von Mittwoch bis Samstag zu ihrer Herbsttagung zusammenkommt, werde mit dem Gesetzesentwurf eine Präzisierung der Pflicht zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse beraten, sagte Vogel. Darin werden auch Verurteilungen wegen Sexualdelikten aufgeführt.

Anliegen der Kirchenleitung sei, eine „deutlich geklärte Rechtsgrundlage für die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen zu schaffen“, sagte Vogel. Bisher seien Einstellungen nur bei Straftaten ausgeschlossen gewesen. Eine explizite Rechtsgrundlage für die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen habe es nicht gegeben.

Wenn das Kirchenparlament das Gesetz beschließt, müssten das erweiterte Führungszeugnis „Mitarbeitende, die in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, bei der Einstellung und in Abständen von fünf Jahren sowie ehrenamtlich Tätige“ vorlegen, sagte Vogel. Dies gelte für Pfarrerinnen und Pfarrer ebenso wie für Kirchenbeamte und Angestellte der Landeskirche, der Kirchenkreise, der Gemeinden, Werke und Einrichtungen.

Sensible Bereiche

Ehrenamtliche müssten dann erweiterte Führungszeugnisse vorlegen, wenn es um Tätigkeiten in sensiblen Bereichen geht, sagte Vogel: „Dazu gehören Schule, Bildungs- und Erziehungsarbeit, Kinder- und Jugendhilfe, Pflege durch Versorgung und Betreuung von Menschen aller Altersgruppen, Verkündigung und Liturgie, Kirchenmusik, Seelsorge und Leitungsaufgaben.“ Für alle weiteren Bereiche könnten zusätzliche allgemeine Regelungen getroffen werden, je nach Art und Dauer der Tätigkeit.

Pröpstin Christina-Maria Bammel sagte, Ziel dieser Regelungen sei, Prävention und die Sorge um geschützte Räume ernst zu nehmen. „Bereits bei Begründung des Beschäftigungsverhältnisses machen wir deutlich: In der evangelischen Kirche wird sexualisierte Gewalt konsequent verfolgt und Täter mit einschlägigen Vorstrafen durch die Vorlagepflicht des erweiterten Führungszeugnisses abgeschreckt“, sagte sie.

epd-Gespräch: Yvonne Jennerjahn