Zum besseren Schutz vor sexualisierter Gewalt hat die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ein neues Gewaltschutzgesetz beschlossen. Die Änderungen eines Gesetzes von 2020 wurden von der Synode am Donnerstag in Berlin ohne Gegenstimmen gebilligt. Damit müssen ab 2026 alle Beschäftigten und viele Ehrenamtliche alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das unter anderem Informationen über Vorstrafen wegen Sexualstraftaten enthält. Auch bei Einstellungen muss das Dokument vorgelegt werden.
„Beschämend und unerträglich“
Konsistorialpräsidentin Viola Vogel sagte, die evangelische Kirche habe sich im Umgang mit sexualisierter Gewalt schuldig gemacht. Täter seien Jahrzehnte lang geschützt worden, Kirchengemeinden hätten weggeschaut und abgewiegelt, Pfarrer seien als unantastbar dargestellt worden, das Konsistorium habe keine Disziplinarverfahren eingeleitet. „Das ist beschämend und unerträglich“, sagte die Chefjuristin der Landeskirche.
Mit dem neuen Gesetz werde ein Beitrag dazu geleistet, dass es potenzielle Täter „schwerer und schwerer haben“, sagte Vogel. Diese müssten mit aller Konsequenz straf- und disziplinarrechtlich verfolgt werden. Mit der Gesetzesänderung werde eine kirchenrechtliche Grundlage für einen Einstellungs- und Tätigkeitsausschluss präzisiert. Künftig gebe es nun zudem unter anderem auch Verpflichtungen für alle kirchlichen Stellen, Schutzkonzepte zu erstellen. Dies habe bisher nur für Kirchenkreise gegolten.
Aus Fehlern der Vergangenheit lernen
Ziel des Gewaltschutzgesetzes sei, auf dem Weg der Transparenz, des Schutzes von Betroffenen und des Lernens aus den Fehlern der Vergangenheit weiterzugehen, sagte die Konsistorialpräsidentin. Festgeschrieben sei dort auch, dass die zuständigen Stellen mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden. Eine Überarbeitung der Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sei noch geplant.
Beteiligung Jugendlicher
Die Synode debattierte auch über eine bessere Beteiligung junger Menschen im Kirchenparlament. Ein Vorschlag sieht vor, dass die meisten Kreissynoden künftig verbindlich Jugendliche dorthin entsenden müssen. Dann wären 19 der von den Kirchenkreisen entsandten Synodalen junge Leute zwischen 16 und 27 Jahren. Mehrere Synodale bezweifelten, dass dies so machbar und sinnvoll ist. Ein anderer Vorschlag sieht vor, neben zwei in die Synode berufenen jungen Leuten vier weitere aus dem Kirchensprengel Berlin und je zwei weitere aus den Sprengeln Potsdam und Görlitz zu entsenden.
Doppelhaushalt
Das Kirchenparlament befasste sich zudem mit dem geplanten Doppelhaushalt für 2026 und 2027 mit einem Gesamtumfang von rund 975 Millionen Euro. Dort sind unter anderem 100.000 Euro pro Jahr für einen Flüchtlingsfonds der Landeskirche vorgesehen. Aus der Synode wurden Forderungen laut, den Betrag auf 200.000 Euro pro Jahr zu verdoppeln. Bischof Christian Stäblein wandte sich in seinem Bischofswort gegen eine wachsende „Empörungs- und Wutgesellschaft“. Der Schutz von Flüchtlingen dürfe nicht infrage gestellt werden, Herausforderungen dürften jedoch nicht verschwiegen werden.