Brandenburgs Landesrechnungshof hat dem Rundfunk Berlin-Brandenburg Fortschritte bei der Finanzkontrolle attestiert. Die Gremien des RBB nähmen ihre Aufgaben nach der Krise von 2022 inzwischen gewissenhafter wahr, hieß es bei der Vorstellung des Jahresberichts 2025 des Landesrechnungshofs am Montag in Potsdam. Für die Zeit von 2017 bis 2022 wurde dem Verwaltungsrat, der die RBB-Finanzen kontrollieren soll, ein schlechtes Zeugnis ausgestellt.
Der Landesrechnungshof betonte, die Verantwortung für die RBB-Krise habe nicht allein bei der damaligen Intendantin Patricia Schlesinger gelegen. Der Verwaltungsrat und der Rundfunkrat des Senders seien bis 2022 wiederholt ihrer Kontrollfunktion nicht ausreichend nachgekommen. So habe der Verwaltungsrat seinerzeit unter anderem defizitäre Finanzplanungen gebilligt, ohne sich genauer darüber zu informieren.
Kritisch hinterfragen
Im Bericht heißt es dazu unter anderem, der Verwaltungsrat habe diesen mittelfristigen Finanzplanungen einstimmig und ohne Auflagen zugestimmt. Es wäre jedoch seine Aufgabe gewesen, „auf eine Planung hinzuwirken, mit welcher der RBB stets in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen und seinen staatsvertraglichen Auftrag zu erfüllen“. Erwartet werde, dass das Kontrollgremium „seiner diesbezüglichen Überwachungsaufgabe künftig sorgfältig nachkommt“. Dafür müssten auch Details zu konkreten Einsparmaßnahmen eingefordert und deren Effektivität kritisch hinterfragt werden.
Beim damals geplanten „Digitalen Medienhaus“ habe es das Kontrollgremium über Jahre hinweg versäumt, eine notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung anzufordern, hieß es weiter. Währenddessen hätten sich die angesetzten Kosten von 117 auf 311 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Das Vorhaben wurde Ende 2022 von der damaligen Interimsintendantin Katrin Vernau gestoppt. Die Ökonomin ist seit Anfang 2025 Intendantin des Westdeutschen Rundfunks (WDR).
Sorgfaltspflicht gerecht werden
Der Verwaltungsrat sei zwar „unzureichend und teilweise schleppend“ über die Entwicklungen beim Medienhaus informiert worden, heißt es im Bericht. Den Mitgliedern des Gremiums hätte jedoch klar sein müssen, dass die ihnen im November 2020 und im März 2022 vorgelegten Daten „bei Weitem nicht ausreichten, um Entscheidungen zu treffen, die ihrer Sorgfaltspflicht gerecht werden“. Sie hätten deshalb darauf bestehen müssen, dass der Sender eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vornimmt und seine Kostenprognosen detailliert unterlegt.
Für das Medienhaus seien Beraterverträge über rund zwei Millionen Euro ohne die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats abgeschlossen worden, heißt es im Bericht. Vergleichbares dürfe nicht wieder geschehen. Außertariflichen Verträgen mit Führungspersonal habe der Verwaltungsrat zugestimmt, ohne Details zu kennen. Dem RBB werde deshalb empfohlen, Schadenersatzansprüche insbesondere gegen den damaligen Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf zu prüfen.
Gegenstand der Prüfung durch den Rechnungshof waren den Angaben zufolge die Kontrollgremien des RBB in den Jahren 2017 bis 2022. Zuletzt war am 27. November ein neuer Verwaltungsrat gewählt worden.