Beim Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten Alexander Oerke sind im vergangenen Jahr 1.352 Beschwerden und Eingaben eingegangen. Das waren 568 beziehungsweise 72 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (784), wie der Beauftragte am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus bei der Vorstellung seines Jahresberichts sagte. In 499 Fällen handelte es sich um Beschwerden über die Polizei, eine Zunahme von 125 Prozent.
Die starke Zunahme führt Oerke unter anderem darauf zurück, dass die im August 2022 eingerichtete Ombudsstelle bekannter geworden ist und bei den Beschwerdeführenden das Vertrauen in die Arbeit der Stelle gewachsen ist. 1.216 der Verfahren von 2025 wurden nach seinen Angaben abgeschlossen. 136 seien noch „offen“ beziehungsweise „ruhend“.
Viele Ämter überlastet
853 Beschwerden betrafen die Arbeit von Behörden wie Bezirksämter, Jobcenter, Standesämter oder Landesbehörden. Rund ein Drittel (34 Prozent) waren laut Oerke zumindest teilweise begründet.
Beschwerden gab es zumeist über die Ämter für Soziales in den Bezirksämtern. Bei den Landesämtern standen besonders das Landesamt für Einwanderung (LEA) und das Landesamt für Bürgerangelegenheiten (LABO) im Fokus.
In der Regel sei es um zu lange Bearbeitungszeiten von Anträgen gegangen, etwa bei Einbürgerungs- oder Visaverfahren, sagte Oerke. Die Beschwerden seien deshalb kein Indiz für schlechte Arbeit. Vielmehr hätten die Ämter viel zu wenig Personal und seien so überlastet, dass eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht mehr möglich sei.
Beschwerden über Polizeieinsätze
Bei Beschwerden und Eingaben über die Polizei waren laut Oerke insgesamt etwa 20 Prozent zumindest teilweise begründet. Bei Eingaben von Polizeibediensteten gegen die eigene Behörde galten sogar 44,7 Prozent als begründet, bei den Bürgerbeschwerden 21,3 Prozent.
Häufigster Grund der Beschwerden waren demnach als unverhältnismäßig empfundene Polizeieinsätze. Der Polizeibeauftragte habe in diesem Zusammenhang wiederholt unzureichende oder gänzlich fehlende Einsatzdokumentationen bemängelt, heißt es in dem Bericht.
Protokolle im Nachgang korrigiert
Besonders fehlerhaft seien Dokumentationen über die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten sowie über Durchsuchungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmungen gewesen. Mehrfach seien auch Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolle fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt oder im Nachgang korrigiert worden, um sie der „Argumentation“ der Polizei anzupassen.
„Manchmal wurde nachträglich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um die kritisierte Maßnahme zu legitimieren oder dem Polizeibeauftragten keine Auskunft geben zu müssen“, heißt es. Gänzlich unverständlich sei es, wenn die Polizei versuche, ein Fehlverhalten zu leugnen, obwohl die Einsatzunterlagen dies klar belegen.
Kein Gegner der Polizei
Laut Oerke besteht in der Polizeiführung offenbar immer noch die Befürchtung, dass eingeräumtes Fehlverhalten das Vertrauen der Bevölkerung schwäche. „Dies ist jedoch nicht der Fall. Fehler einzuräumen, zeugt von Stärke, nicht von Schwäche“, sagte der frühere Verwaltungsrichter. Er appellierte an die Polizei, die überwiegend rechtsstaatlich und professionell handelte, in ihm keinen Gegner zu sehen. Ihm gehe es um Dialog.