Wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung der rechtsextremen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG) am Mittwoch acht Angeklagte zu Jugendstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verurteilt. Es sprach die zur Tatzeit 14 bis 21 Jahre alten Angeklagten wegen Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie im Einzelnen wegen weiterer Delikte wie versuchten Mordes und Brandstiftung schuldig, wie die Gerichtspressestelle mitteilte. (Az. 4 St 1/25)
Nach Überzeugung des Gerichts plante und verübte die Gruppe Anschläge in Brandenburg und Thüringen auf Geflüchteten-Unterkünfte, auch auf ein Kulturhaus gab es einen Anschlag. Die Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren sei zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Razzien in vier Bundesländern
Das Gericht sah den Angaben zufolge Brandanschläge auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg), eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln (Thüringen) und einen geplanten Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg (Brandenburg) als erwiesen an. Die Bundesanwaltschaft hatte Anfang Dezember vergangenen Jahres Anklage vor dem Staatsschutzsenat des OLG gegen die acht deutschen Staatsangehörigen erhoben. Der Anklage waren Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Hessen vorangegangen.
Ziel der terroristischen Vereinigung sei es, durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland herbeizuführen, hatte die Bundesanwaltschaft seinerzeit mitgeteilt.