Klage wegen Diskriminierung gegen Freie Universität abgewiesen
Berlin (epd).

Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage des jüdischen Studenten Lahav Shapira wegen eines diskriminierenden Studienumfeldes an der Freien Universität Berlin (FU) für unzulässig erklärt. Aus dem Berliner Hochschulgesetz gehe zwar eine Verpflichtung der Hochschulen hervor, Diskriminierungen vorzubeugen und zu beseitigen, ein individueller Rechtsanspruch darauf bestehe aber nicht, teilte das Gericht am Montag mit. Der Bruder des Comedians Shahak Shapira hatte beklagt, dass die Universität zu wenig gegen antisemitische Diskriminierungen auf dem Campus getan habe. (VG 12 K 356/24)

Der Kläger hatte der FU vorgeworfen, dass eine antisemitische Stimmung herrschte, aus der heraus er beleidigt und am Besuch von Einrichtungen der Hochschule gehindert worden sein soll. Shapira müsste gegen konkretes Handeln anderer Personen auf der Grundlage des Hochschulordnungsrechts, des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts oder des Versammlungsgesetzes vorgehen, urteilte das Verwaltungsgericht.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Im Strafprozess um einen antisemitischen Angriff auf Shapira vor einer Bar im Februar 2024 war im April 2025 ein ehemaliger Mitstudent wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Derzeit läuft vor dem Berliner Landgericht der Berufungsprozess in dem Verfahren, voraussichtlich soll im April ein Urteil fallen.