Gericht untersagt Correctiv-Äußerungen zu "Potsdamer Treffen"
Berlin (epd).

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das „Potsdamer Treffen“ von Rechtsextremisten, AfD-Politikern und Unternehmern hat das Landgericht Berlin dem Recherchenetzwerk Correctiv drei Äußerungen untersagt. Geklagt hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy, wie das Gericht am späten Dienstagabend mitteilte (AZ 27 O 379/25). Das Urteil vom 17. März ist noch nicht rechtskräftig, Correctiv will in Berufung gehen. Das Landgericht Hamburg hatte im Dezember 2025 die Klagen anderer Teilnehmer des „Potsdamer Treffens“ abgewiesen.

Streit über „Masterplan“-Aussage

Bei den Rechtsstreitigkeiten geht es unter anderem um die Frage, ob einzelne Correctiv-Passagen als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung zu werten sind. Konkret untersagte das Landgericht Berlin etwa die im Januar 2024 veröffentlichte Aussage: „Es bleiben zurück: (...) Ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen.“

Das Landgericht Hamburg hatte hingegen entschieden, dass die Aussage im Correctiv-Bericht, wonach die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern Inhalt des „Masterplans“ war, zulässig sei. In dieser Äußerung würden sich „wertende und tatsächliche Bestandteile vermengen“, so das Hamburger Gericht. Geklagt hatten hier der Jurist Ulrich Vosgerau und der Aktivist Gernot Mörig, der Initiator des Potsdamer Treffens war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Kläger haben Berufung eingelegt.

Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor

Die schriftlichen Entscheidungsgründe zum Berliner Urteil liegen noch nicht vor. Die Unterlassungsklage der AfD-Politikerin Huy richtete sich laut Gericht gegen die Correctiv gGmbH sowie „fünf für sie tätige und eine weitere Person“.

Justus von Daniels, Chefredakteur Correctiv, sagte auf epd-Anfrage: „Wir sind vom Urteil des Landgerichts Berlin sehr überrascht.“ Er verwies auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, das mit Blick auf dieselben Passagen klar zugunsten von Correctiv entschieden habe: „Wir halten das jetzige Urteil für falsch und werden Rechtsmittel einlegen, wenn uns die schriftliche Begründung vorliegt.“

Kritik äußerte von Daniels an der Kanzlei Höcker, die die AfD in der Angelegenheit vor Gericht vertritt. „Die Kanzlei Höcker versucht, mit diesen Klagen ein Narrativ des Zweifelns zu säen, das unsere Berichterstattung betrifft“, sagte er. „Es geht dabei um zwei einzelne Formulierungen, aber nicht grundsätzlich um den Faktenkern unserer Recherche. Diese steht nach wie vor auf unserer Seite und bleibt dort auch.“

Correctiv hatte am 10. Januar 2024 unter der Überschrift „Geheimplan gegen Deutschland“ über das Treffen in Potsdam vom 25. November 2023 berichtet. Dabei hatte das Netzwerk Überlegungen der Teilnehmer des Treffens zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund öffentlich gemacht. Ein weiterer Beitrag erschien am 10. September 2025 mit dem Titel „Teilnehmer des Potsdam-Treffens versichert: 'Remigration' von Staatsbürgern geplant“.

Von Lukas Philippi und Stephan Köhnlein (epd)