Brandenburgs Innenministerium will AfD-Einstufung veröffentlichen
Potsdam (epd).

Brandenburgs Innenministerium bereitet die Veröffentlichung des Verfassungsschutzvermerks zur Einstufung des AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextrem vor. Das Ministerium sei „darin interessiert, den Einstufungsvermerk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und bereitet sich entsprechend darauf vor“, sagte eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Potsdam. Zuvor hatte AfD-Landeschef René Springer angekündigt, den gegen die Einstufung gerichteten Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zurückzuziehen und damit eine Veröffentlichung möglich zu machen.

Springer sagte am Donnerstag in Potsdam, der Eilantrag werde „zeitnah“ zurückgezogen. Ziel sei, dass der Verfassungsschutzvermerk „vollumfänglich“ veröffentlicht wird. Die Entscheidung sei nach einer Sitzung am Dienstagabend in einem Umlaufverfahren getroffen worden. Das Hauptsacheverfahren gegen die Einstufung werde zugleich vor dem Verwaltungsgericht weiterbetrieben.

Zwei Tage zuvor hatte Springer noch abgelehnt, auf Vorschläge des Innenministeriums zur Veröffentlichung des Vermerks einzugehen. „Wir lassen uns auf diesen Deal nicht ein“, sagte er: „Wir lassen uns nicht am Nasenring durch die Manege führen.“ Zugleich hatte er am Dienstag gefordert, den Vermerk unter Schwärzung der Passage zur Einstufung als gesichert rechtsextrem zu veröffentlichen. Am Donnerstag schlug er nun vor, gegebenenfalls einzelne Namen zu schwärzen.

Innenminister René Wilke (parteilos) hatte am vergangenen Donnerstag im Landtag gesagt, er strebe eine Veröffentlichung des Vermerks an, damit sich jeder selbst ein Bild davon machen könne, was die AfD treibe. Voraussetzung sei jedoch, dass deren Landesverband in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht den Weg dafür frei mache. Nach der Klage der AfD hatte das Innenministerium einer sogenannten Stillhalte-Erklärung zugestimmt und sich bereit erklärt, bis zum Abschluss des Eilverfahrens die AfD öffentlich weiter nur als Verdachtsfall zu behandeln.

Die Sprecherin des Innenministeriums sagte am Donnerstag, sollte der AfD-Landesverband seinen Eilantrag gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz zurückziehen, hätte dies zur Folge, dass die durch das Ministerium abgegebene Stillhaltezusage gegenstandslos wäre. Dem Innenministerium liege eine solche Erklärung jedoch bislang nicht vor. Solange das einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht beendet und die Stillhaltezusage damit weiterhin gültig ist, sei eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks noch nicht möglich. Die Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextrem war im Mai bekanntgeworden.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Hans-Christoph Berndt sagte am Donnerstag, der AfD sei „die Öffentlichkeit wichtiger als die Einstufung durch den Verfassungsschutz“. Der parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch sagte, es werde auch geprüft, ob eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht eingereicht werden soll, weil die AfD nicht in der Parlamentskommission zur Kontrolle des Verfassungsschutzes vertreten ist. Damit war die AfD bereits 2023 gescheitert. (AZ: VfGBbg 78/21)