Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag weitreichende Änderungen am Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verabschiedet. Das von den Regierungsparteien CDU und SPD eingebrachte Gesetz wurde gemäß den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz angenommen. Darin befinden sich mehrere neue Ausnahmeschriften.
In Zukunft sollen Informationen zu kritischer Infrastruktur etwa aus den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit, Medien und Kultur oder Finanzen nicht mehr abfragbar sein. Auch auf Vorgänge der Steuerverwaltung und Verschlusssachen soll das IFG künftig nicht mehr anwendbar sein.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hatte zuvor bemängelt, dass der Schutz kritischer und sicherheitsrelevanter Anlagen künftig Vorrang vor den Interessen betroffener Personen haben soll. Das Gesetz sieht unter anderem vor, an kritischer Infrastruktur eine ungekennzeichnete Videoüberwachung zu erlauben. Dies sei pauschal „in keinem Fall möglich“, erklärte Kamp. Die CDU wies den Vorwurf der pauschalen Ausnahme der Kennzeichnung zurück.
„Blankoscheck für Intransparenz“
Die Opposition kritisierte das Gesetz. Der Grünen-Abgeordnete Stefan Ziller etwa nannte es einen „Blankoscheck für Intransparenz“.
Die geplanten Änderungen wurden bereits nach Bekanntwerden der Pläne von einem Bündnis aus 34 zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert. Eine Petition gegen das Gesetz unterzeichneten knapp 20.000 Menschen.
Bislang galt das Berliner IFG als eines der liberalsten in Deutschland. Das IFG soll Wissen und Handeln öffentlicher Stellen der Allgemeinheit zugänglich machen.