Wer Büsche und Sträucher in seinem Garten beschneiden will, muss laut Naturschutzbund Deutschland (Nabu) jetzt besondere Rücksicht auf brütende Vögel nehmen. Ohnehin seien in der gesetzlichen Schonzeit beim Pflege- und Rückschnitt von Sträuchern und Hecken (1. März bis 30. September) nur noch Form- und Pflegeschnitte erlaubt, teilte der Nabu-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag in Schwerin mit. Das bedeute, dass maximal der Heckenzuwachs des laufenden Jahres entfernt werden darf.
Ein brütender Vogel dürfe durch die Heckenpflege nicht gestört werden, hieß es. Im Zweifelsfall sollte um ein Vogelnest in der Hecke herumgeschnitten werden. Da ein vogelfreundlicher Heckenschnitt aber nur schwer umzusetzen sei, appelliere der Nabu MV an Gartenbesitzende, Pflegeschnitte generell nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von Anfang März bis Ende Juni vorzunehmen.