MV: Zwei neue Landesgesetze im Sozialbereich treten in Kraft
Schwerin (epd).

Mit dem Kinderschutzstrukturgesetz und dem Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) treten in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Januar zwei neue Landesgesetze in Kraft. Damit gebe es im Land erstmals ein eigenständiges Kinderschutzgesetz, teilte das Sozialministerium am Donnerstag in Schwerin mit. Dabei gehe es um eine bessere Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz, die Qualifizierung von Fachkräften, die Entwicklung von Kinderschutzkonzepten durch alle Träger von Einrichtungen, Diensten und Angeboten sowie um eine größere Sensibilisierung für Kinderschutzbelange im Ehrenamt.

Mit dem WoTG erhalte Mecklenburg-Vorpommern „ein zeitgemäßes und praxisnahes Gesetz für die unterschiedlichen Pflege- und Betreuungswohnformen“, hieß es. Damit würden die individueller gewordene Lebensgestaltung und die Präferenzen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie von pflegebedürftigen Menschen berücksichtigt. Das Gesetz sichert den Angaben zufolge die Wohnqualität und schafft „mehr Spielraum für neue innovative Formen der pflegerischen Versorgung“.