
Der Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, hat davor gewarnt, Demonstrationen für die Demokratie als „Demo gegen Rechts“ zu bezeichnen. Der Begriff „Rechts“ meine nach dem landläufigen politischen Verständnis die Konservativen, sagte Kramer am Montagabend beim evangelischen Hanns-Lilje-Forum in Hannover: „Und die will ich dabei haben, wenn wir für unsere Demokratie kämpfen.“ Mit solchen Begriffen sollten Veranstalter deshalb sehr vorsichtig sein, mahnte Kramer, der als scharfer Kritiker der AfD gilt: „Man grenzt ganz schnell Leute aus.“
Kramer ermutigte die Kirchen und andere Veranstalter, sich direkt mit Vertretern der AfD auseinanderzusetzen, auch auf Podien. Noch sei die Partei nicht verboten, sondern nur als rechtsextremistisch eingestuft. „Da will ich doch die Diskussion“, betonte der Verfassungsschützer. Dabei gehe es letztlich nicht darum, AfD-Vertreter zu überzeugen, sondern darum, das Publikum zum Nachdenken zu bringen. Kramer vertrat damit eine andere Positionen als der Deutsche Evangelische Kirchentag, der Anfang Mai in Hannover keine AfD-Vertreter auf seine Podien eingeladen hatte.
Im öffentlichen Dienst müsse der Staat allerdings konsequent handeln, sagte Kramer. In vier Bundesländern habe der Verfassungsschutz festgestellt, dass die AfD verfassungsfeindlich sei, teilweise gerichtlich bestätigt. „Für bestimmte Ämter und Verantwortungsbereiche bin ich disqualifiziert, wenn ich Mitglied und Anhänger einer verfassungsfeindlichen Partei bin“, betonte Kramer. Denn wer im öffentlichen Dienst arbeite, vertrete den Staat und müsse die Gewähr dafür bieten, auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen.
Die evangelische Regionalbischöfin Marianne Gorka aus Lüneburg sprach sich für ein Verfahren zum Verbot der AfD aus. „Wenn sich bestätigt, dass die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, gibt es für mich keinen Grund mehr, nicht ein Verbotsantragsverfahren in Gang zu setzen“, sagte sie unter Applaus. Das werde für Klarheit sorgen. Ein Parteiverbot kann vom Bundestag, Bundesrat oder von der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass die AfD nunmehr als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werde. In der vergangenen Woche setzte das Amt diese Einstufung vorläufig aus, weil die AfD dagegen geklagt hatte. Dies gilt bis zur Entscheidung des Gerichts über einen Eilantrag der AfD.