Die Grünen in Niedersachsen setzen sich für eine umfassende Novellierung des niedersächsischen Bestattungsgesetzes ein. „Ziel ist es, den starren Friedhofszwang zu lockern, alternative Bestattungsformen rechtlich abzusichern und das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger sowie ökologische Nachhaltigkeit ins Zentrum der Gesetzgebung zu rücken“, heißt es in einem am Wochenende in Emden im Rahmen einer Landesdelegiertenkonferenz beschlossenen Papier.
Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben müsse auch die Entscheidung beinhalten, wie und wo man die letzte Ruhe finde, hieß es weiter. Als zentrale Forderung formulierten die Grünen eine Lockerung des Friedhofszwangs. So solle ermöglicht werden, die Asche von Verstorbenen auf privaten Grundstücken beizusetzen oder an dafür ausgewiesenen Naturorten zu verstreuen, sofern eine entsprechende schriftliche Willenserklärung der verstorbenen Person vorliegt und kommunale Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Neue Bestattungsformen sollen ermöglicht werden
Verfahren wie die „Reerdigung“, also die Transformation des Körpers zu fruchtbarer Erde innerhalb weniger Wochen, sollen nach dem Wunsch der Grünen als klimaschonende Alternative zur klassischen Erd- und Feuerbestattung legalisiert werden. Auch die Beisetzung von biologisch abbaubaren Urnen in fließenden Gewässern soll ermöglicht werden, um dem Wunsch nach naturnahen Abschiedsformen gerecht zu werden.
Zudem fordern die Grünen eine „konsequente interkulturelle und weltanschauliche Öffnung“. Niedersachsen sei ist ein Land der Vielfalt. Das müsse sich auch in der Bestattungskultur widerspiegeln. Muslimische und andere religiöse Riten sollten daher diskriminierungsfrei ermöglicht und bürokratische Hürden abgebaut werden. Abschiednahme und Beisetzung müssten unabhängig von Herkunft oder Glauben in Würde stattfinden können.