Umweltschützer wollten den geplanten Abschuss von Jungwölfen in Hessen stoppen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel fand der Rechtsstreit um die „Entnahme“ der Tiere nun ein vorläufiges Ende.
Kassel (epd). Im hessischen Lahn-Dill-Kreis dürfen zwei junge Wölfe abgeschossen werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies am 28. September Beschwerden mehrerer Umwelt- und Naturschutzvereinigungen gegen die „letale Entnahme“ der Tiere zurück (AZ: 8 B 2268/25 und 8 B 2289/26). Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.
Das für Jagdangelegenheiten zuständige Regierungspräsidium Kassel hatte im Juni den Abschuss von vier jungen Wölfen aus der Region in einer Allgemeinverfügung erlaubt. Grundlage war die vorangegangene Entscheidung auf EU-Ebene, den Schutzstatus des Wolfs wegen dessen „günstigen Erhaltungszustandes“ abzusenken. Zwei in der Zwischenzeit tot aufgefundene Jungtiere sollten allerdings auf die zur Jagd freigegebene Anzahl angerechnet werden, so dass es letztlich noch um zwei Abschüsse geht.
Hauptsacheklage gegen Wolfsmanagement-Plan weiter anhängig
Die Jagd ist ausschließlich auf das Gebiet des Lahn-Dill-Kreises beschränkt. Dort habe es in der Vergangenheit überdurchschnittlich viele Nutztierrisse durch das sogenannte Greifensteiner Rudel gegeben, sagte ein Sprecher des Wolfszentrums Hessen dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Eilanträge gegen den Abschuss hatten Umweltschützer mit grundsätzlichen Unzulänglichkeiten des hessischen Wolfsmanagement-Plans begründet, gegen den ebenfalls Klage eingereicht wurde. Sie zweifeln auch an, dass für das Land Hessen beim Wolf tatsächlich von einem „günstigen Erhaltungszustand“ gesprochen werden kann. Der Verwaltungsgerichtshof sah allerdings keinen Anlass, an der Einschätzung der Behörden zu zweifeln.
Gericht gegen Wolfstötung im Westerwald
Auch in anderen Regionen beschäftigen Abschussgenehmigungen mittlerweile die Gerichte. Erst vor einer Woche stoppte das Verwaltungsgericht Koblenz die geplante Tötung eines Wolfs aus dem Westerwald. Das Tier sollte ebenfalls nach mehreren Nutztierrissen geschossen werden, allerding bestehen Zweifel, ob die Halter tatsächlich ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen hatten.
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