Bis zu 6,6 Millionen Menschen profitieren von Plus beim Mindestlohn
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Im Gastgewerbe erhalten mehr als die Hälfte der Beschäftigten lediglich den Mindestlohn

Wenn der Mindestlohn steigt, hilft das rund jedem sechsten Erwerbstätigen. In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse deutlich höher als in Westdeutschland.

Wiesbaden, Mainz (epd). Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes werden bis zu 6,6 Millionen Menschen davon profitieren, wenn der Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 13,90 Euro pro Stunde steigt. Bei der Verdiensterhebung vom April 2024 lag etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis (rund 17 Prozent) rechnerisch unterhalb dieser Marke, wie das Bundesamt am 14. Juli in Wiesbaden mitteilte. In Hessen profitieren die Beschäftigten in 497.000 Fällen (16 Prozent) von der Steigerung, in Rheinland-Pfalz 315.000 (18,1 Prozent).

Frauen profitieren überdurchschnittlich häufig vom Mindestlohn

Frauen arbeiten den Angaben zufolge überdurchschnittlich häufig im Niedriglohnbereich. Mit der kommenden Mindestlohnerhöhung steigt der Stundenverdienst daher bei rund 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs. Bei Männern seien es nur rund 14 Prozent. Auch regional zeigten sich Unterschiede: In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 20 Prozent deutlich höher als in Westdeutschland mit rund 16 Prozent. Der Anteil von Beschäftigungsverhältnissen schwankt auch stark in Abhängigkeit der einzelnen Branchen. So erhalten im Gastgewerbe mehr als die Hälfte der Beschäftigten lediglich den Mindestlohn.

Werden diese Jobs künftig mit dem neuen Mindestsatz vergütet, ergibt sich für die betroffenen Arbeitnehmer eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu sechs Prozent. Bei der Schätzung wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die weniger als den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro verdienten, mindestens den derzeit gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten. Weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 wurden vom Bundesamt nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur seien die Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenzen zu verstehen, hieß es.

Die mit Arbeitgebervertretern und Gewerkschaftern besetzte Mindestlohnkommission hatte Ende Juni eine Lohnuntergrenze von 13,90 Euro pro Stunde ab 2026 und von 14,60 Euro ab 2027 empfohlen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte an, der Empfehlung folgen zu wollen.

Pressemitteilung: http://u.epd.de/3hke