"Unwort des Jahres 2025" lautet Sondervermögen
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Geldscheine (Symbolbild)

Der Begriff Sondervermögen verschleiere, dass es um die Aufnahme von Schulden gehe, deshalb wählte die Jury der sprachkritischen Aktion „Unwort des Jahres“ zum Unwort für 2025. Auf Platz zwei folgt das Zustrombegrenzungsgesetz.

Marburg (epd). Das „Unwort des Jahres 2025“ heißt Sondervermögen. Das teilte die Jury der sprachkritischen Aktion am 13. Januar in Marburg mit. Der Ausdruck sei im öffentlich-politischen Sprachgebrauch vermehrt verwendet worden und habe die Debatte über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme „sehr deutlich“ geprägt.

Der Ausdruck Sondervermögen werde genutzt, um die demokratische Debatte über die Notwendigkeit einer Schuldenaufnahme zu unterminieren, teilte die Marburger Jury mit. „Der Gebrauch des Technizismus in der öffentlichen Kommunikation verdeckt, was mit ihm gemeint ist: die Aufnahme von Schulden.“

Migration wieder mit großen Wassermassen verglichen

Auf Platz zwei setzte die Jury den Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“. Der Ausdruck stelle mit der Wassermetapher das „Herbeiströmen in großen Mengen“ dar und verbinde so die Zuwanderung mit einer Bedrohung, kritisierte die Jury, bestehend aus vier Sprachwissenschaftlern und zwei Journalisten. Bereits seit den 1950 Jahren werde Migration mit großen Wassermassen verglichen, etwa mit den Worten Flüchtlingsstrom, Asylantenstrom oder Asyltsunami.

Der Journalist, Jurist und Mitglied des Deutschen Presserates Ronen Steinke wählte als persönliches Unwort des Jahres die Umsiedlung. Mit dem Wort warben demnach israelische und amerikanische Politiker dafür, die Bevölkerung des Gazastreifens dauerhaft in ein anderes Land zu schicken. Es klinge wie eine Wohltat, verschleiere aber das Verbrechen der Vertreibung. Ronen hatte 2025 in der Jury die Rolle des jährlich wechselnden Mitglieds.

„Unwort entsteht erst im Gebrauch“

Die Aktion macht seit 1991 auf diskriminierende und unangemessene Formen des öffentlichen Sprachgebrauchs aufmerksam. „Ein Unwort entsteht erst im Gebrauch“, sagte die Sprecherin der Jury, die Marburger Professorin für Pragmalinguistik Constanze Spieß, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ein Begriff werde zum Unwort, wenn er in seiner Nutzung gegen die Prinzipien der Menschenwürde und der Demokratie verstoße, Einzelne oder Gruppen diffamiere oder diskriminiere oder wenn er euphemistisch, verschleiernd oder irreführend sei.

https://www.unwortdesjahres.net/

Von Renate Haller (epd)