Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz hat die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz in seinem Jahresbericht 2024 erwähnt. Nun muss das Verwaltungsgericht entscheiden, ob das rechtens war.
Mainz (epd). Das Mainzer Verwaltungsgericht muss Ende November klären, ob der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz in seinem Jahresbericht 2024 erwähnen durfte. Am 27. November findet die mündliche Verhandlung zu einer Klage des Altherrenverbandes der Burschenschaft statt, wie das Gericht am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte. Zuvor hatte die Mainzer „Allgemeine Zeitung“ berichtet.
Burschenschaft soll „völkischen Nationalismus“ vertreten
Der Verfassungsschutz hatte im vergangenen Jahr bekanntgegeben, dass die pflichtschlagende Studentenverbindung vom Inlandsgeheimdienst beobachtet werde. Begründet wurde der Schritt damit, dass die „Germania Halle zu Mainz“ einen „völkischen Nationalismus“ vertrete. Zudem pflege die Burschenschaft „enge Verbindungen zur 'Neuen Rechten' und rechtsextremistischen Szene“, heißt es in dem Verfassungsschutzbericht für 2024, der Auslöser der Klage war. Über Jahre hinweg seien immer wieder bekannte Vertreter dieser Strömungen zu Vorträgen in das Mainzer Verbindungshaus eingeladen worden. Die Burschenschaft diene zudem der AfD mittlerweile „als Rekrutierungsraum und Kaderschmiede“.