Rheinland-Pfälzischer Landtag will Extremisten Finanzierung streichen
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Hendrik Hering, Präsident des Landtags Rheinland-Pfalz
Mainz (epd).

Der Landtag von Rheinland-Pfalz will sicherstellen, dass verfassungsfeindliche Beschäftigte von Abgeordneten oder Fraktionen nicht mehr aus Landesmitteln finanziert werden. In einer am 3. Juni von Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) vorgestellten Gesetzesinitiative von SPD, CDU, Grünen und FDP soll eine Zuverlässigkeitsprüfung künftig für alle Mitarbeitenden verpflichtend werden. Für Personen, die sie verweigern, werde die Parlamentsverwaltung keine Gehälter mehr überweisen. „Ich halte das für einen unerträglichen Zustand, dass die Feinde der Demokratie von der Demokratie bezahlt werden“, sagte Hering.

Auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurückgreifen

Fraktionsmitarbeiter, die wegen einer staatsgefährdenden Straftat verurteilt wurden oder Mitglied einer verbotenen verfassungsfeindlichen Vereinigung waren, werden ebenso von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Für Mitglieder extremischer, aber nicht verbotener Organisationen sieht das Gesetz eine Einzelfallprüfung vor, bei der unter Bezugnahme auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes geprüft wird, ob die Beschäftigten sich aktiv für verfassungsfeindliche Ziele eingesetzt haben. Die letztliche Entscheidung über den Entzug der Gelder soll nach Berücksichtigung aller Aspekte des Einzelfalls beim Landtagspräsidenten liegen.

In nachgewiesen rechtsextremistischen Vereinigungen engagiert

Hering begründete die Notwendigkeit des Gesetzes mit Medienrecherchen aus dem vergangenen Jahr, denen zufolge allein die AfD-Bundestagsfraktion über 100 Mitarbeitende beschäftigt haben soll, die sich in nachgewiesen rechtsextremistischen Vereinigungen engagiert hatten. Bislang überweist die Landtagsverwaltung den Fraktionen Pauschalbeträge und hat nach eigenen Angaben keine Kenntnis darüber, wen Fraktionsgeschäftsstellen und Abgeordnete anstellen. Schätzungsweise geht es um einen Personenkreis von rund 500 Menschen.

Das Prüfverfahren sei mit dem zu vergleichen, das auch bei einem Antrag auf einen Waffenschein durchlaufen werden müsse, sagte der rheinland-pfälzische Parlamentspräsident. Neben Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen werde der Landtag dabei im Einzelfall auch auf Verfassungsschutz-Informationen aus verdeckten Ermittlungen zurückgreifen können.

Hausordnung bereits geändert

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Landtag als Abwehrmaßnahme gegen extremistische Kräfte seine Hausordnung dahingehend geändert, dass Fraktionsmitarbeiter vor der Ausgabe von Hausausweisen für das Plenargebäude eine Überprüfung durchlaufen mussten. Laut Aussage von Hering gab es bislang keinen Fall, in dem jemanden daraufhin der Zutritt verweigert wurde. Allerdings habe die AfD gemessen an ihrer Fraktionsgröße relativ wenige Mitarbeiterausweise beantragt.