
Die geplante Reform des Bestattungsrechts in Rheinland-Pfalz sorgt weiter für Kontroversen. Nach grundsätzlicher Kritik von Kirchen und CDU lehnte bei einer Landtagsanhörung in Mainz am 24. Juni auch der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge die geplante Abschaffung des Friedhofszwangs kategorisch ab. „Friedhöfe stellen ein würdevolles, frei zugängliches Andenken an Verstorbene sicher“, sagte Landesgeschäftsführer Carsten Baus. Zu der Sitzung geladene Bestatter berichteten hingegen von verbreiteten Wünschen nach neuen Bestattungsformen.
Nur noch jede zehnte Bestattung klassische Erdbestattung
„Kaum ein Gespräch mit Angehörigen vergeht ohne Diskussionen, warum dies oder jenes nicht geht“, berichtete der Birkenfelder Bestattungsunternehmer Oliver Warth. Eine klassische Erdbestattung finde höchstens noch in jeder zehnten der von ihm betreuten Fälle statt. Ohne die große Zahl traditionsbewusster Spätaussiedler in der Region wäre der Anteil sogar noch geringer. Manche Familien wählten bereits den Umweg über europäische Nachbarländer, wenn sie eine in Deutschland nicht zugelassene Sonderform der Bestattung realisieren wollten: „Wer es sich leisten kann, kann sich schon heute jeden Wunsch erfüllen.“
Der Verzicht auf die Sargpflicht unabhängig von religiösen Gründen stößt bei den Bestattern jedoch weiterhin auf Vorbehalte. Im Gegensatz zu muslimischen Bestattungen, die innerhalb von 24 Stunden erfolgen sollen, gelte für alle anderen Verstorbenen eine Bestattungsfrist von zehn Tagen. Nach so langer Zeit habe der Zersetzungsprozess des Leichnams bereits begonnen. Es bleibe offen, wer dann beispielsweise den Verstorbenen ins Grab umlegen solle.
Prinzipielle Bedenken gegen Übergabe an Angehörige
Vertreter von evangelischer und katholischer Kirche wiederholten in der Sitzung des federführenden Gesundheitsausschusses ihre prinzipiellen Bedenken gegen eine Übergabe von Totenasche an Angehörige. Der Verbleib der Urne könne dann kaum noch nachverfolgt werden, zudem werde beispielsweise in zerstrittenen Familien einem Teil der Angehörigen der Ort zur Trauer verwehrt. Daher sei es falsch zuzulassen, dass Asche auf Privatgrundstücken ausgestreut oder in Wohnungen aufbewahrt werden kann.
Der rheinland-pfälzische Landtag soll voraussichtlich im September abschließend über das Gesetz abstimmen. Zuletzt war das rheinland-pfälzische Bestattungsrecht vor über 40 Jahren umfassend reformiert worden.