Pfarrer: Europäisches Asylsystem ist Politik gegen Flüchtlinge
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Andreas Lipsch

Das neue europäische Asylrecht ist nach den Worten des Interkulturellen Beauftragten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Andreas Lipsch, ein historischer Tiefpunkt des Flüchtlingsschutzes in Europa.

Frankfurt a.M. (epd). Der Interkulturelle Beauftragte der EKHN und Leiter der Abteilung Flucht, interkulturelle Arbeit, Migration der Diakonie Hessen, Andreas Lipsch, hat das am 12. Juni in Kraft getretene neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) kritisiert. „Flüchtlingspolitik in Europa ist zur Politik gegen Flüchtlinge geworden“, sagte Lipsch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Mit den geplanten beschleunigten Asylverfahren an den Außengrenzen der EU und den vorgesehenen Abschiebezentren in Drittstaaten werde der Zugang zum Asyl so weit eingeschränkt, dass das Asylrecht unwirksam werde. „Ich hoffe, dass die Gegenkräfte wieder mehr Offenheit und Kooperation statt Abschottung erreichen“, sagte er. Lipsch geht nach 25 Jahren im Amt des Interkulturellen Beauftragten der EKHN am Freitag in den Ruhestand.

Im Bemühen um eine humane Flüchtlingspolitik sei in den vergangenen beiden Jahrzehnten viel erreicht worden, stellte Lipsch fest. Nach der Einschränkung des Grundrechts auf Asyl 1993, nach der praktisch kaum noch ein Migrant in Deutschland hätte Asyl beantragen können, sei es durch die Entwicklung der Genfer Flüchtlingskonvention zu einer „Vermenschenrechtlichung“ des europäischen Asylrechts gekommen. Als 2015 und 2016 infolge des Kriegs in Syrien die Flüchtlingszahlen in Deutschland in die Höhe schnellten, sei er „überwältigt“ gewesen von der Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung, sagte der Pfarrer. „Ich bin zutiefst beeindruckt, wie viel Solidarität und Engagement in Kirche und Gesellschaft aktivierbar ist.“

Kirchlicher Fonds für Flüchtlingsarbeit über 25 Millionen Euro

Freiwillige Helfer hätten den Kirchen, Diakonie und Caritas die Türen eingerannt, berichtete Lipsch. Denn dort seien Kompetenzen zur Unterstützung von Flüchtlingen in einer Breite und Fülle vorhanden wie sonst nirgends in der Gesellschaft. Allein die EKHN habe einen Fonds zur Förderung von Flüchtlingsprojekten im Umfang von 25 Millionen Euro zwischen 2015 und 2025 aufgelegt, von dem bis 2030 weiterhin Mittel ausgezahlt würden. Es gebe immer noch viel freiwilliges Engagement für Flüchtlinge, aber die Helfer seien stiller geworden, denn manche würden inzwischen dafür beschimpft.

Kirchenasyl für Menschenrecht des Asylverfahrens

Das Kirchenasyl, von dem es derzeit im Gebiet der EKHN etwa 30 mit rund 35 Personen gebe, diene dazu, Flüchtlingen zu einem Asylverfahren in Deutschland zu verhelfen, erklärte Lipsch. Dies sei notwendig, weil in manchen EU-Staaten wie Bulgarien oder Kroatien Flüchtlinge misshandelt würden. In Hessen gab es nach Angaben der Bundesregierung 2024 insgesamt 482 Personen im Kirchenasyl, in Rheinland-Pfalz 34 Personen. In der EKHN gebe es zehn- bis 15-mal so viele Anfragen nach Kirchenasyl wie Aufnahmen, sagte Lipsch. „Die Kirche nimmt kein Sonderrecht in Anspruch, sondern handelt im Namen der Menschenrechte“, betonte er.

„Mich fasziniert die Idee der Menschenrechte: dass Einzelne - insbesondere Schutzbedürftige - ihr individuelles Recht gegenüber einem vermeintlich souveränen Nationalstaat einklagen können“, sagte Lipsch. Auch in Zukunft wolle er sich für die Stärkung der Menschenrechte einsetzen.

epd-Gespräch: Jens Bayer-Gimm