Kirchen beraten über Umgang mit neuem Bestattungsgesetz
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Zukünftig kein Friedhofszwang in Rheinland-Pfalz
Mainz (epd).

Nach dem Inkrafttreten des bundesweit liberalsten Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz ist noch nicht abschließend geklärt, welche Auswirkungen die Neuerungen für die kirchliche Begleitung von Trauerfeiern haben. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ermutigte ihre Pfarrerinnen und Pfarrer am Montag dazu, „auch bei neuen Bestattungsformen für Menschen da zu sein und ihnen in dieser schwierigen Zeit beizustehen“. Während des Gesetzgebungsprozesses hatten die Kirchen grundlegende Einwände gegen Kernpunkte der Reform erhoben.

„Es wird überlegt, eine möglichst breite Begleitung möglich zu machen“, teilte der Leiter der EKHN-Öffentlichkeitsarbeit, Volker Rahn, mit. „Ob am Ende wirklich alle individuell denkbaren Formen seelsorglich begleitet werden können, ist aber noch offen.“ Wenn künftig weniger Trauerfeiern auf Friedhöfen mit Trauerhalle stattfänden, könnte es auch zu einer „Rennaissance“ der Kirchgebäude als Ort des Abschiednehmens kommen.

Ähnlich äußerte sich die Pfälzische Landeskirche. „Letztlich haben wir in all den Jahren immer wieder Neuerungen erlebt und uns neu darauf eingestellt, Menschen in diesen wirklich schlimmen Momenten ihres Lebens möglichst gut unterstützen und begleiten zu können“, teilte Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. „Und in diesem Fall werden wir das ganz sicher auch tun.“ Die Landeskirche prüfe, in welchen Fällen Pfarrerinnen und Pfarrer „liturgische Unterstützung“ brauchen.

Noch keine Richtlinien oder Empfehlungen zum Umgang mit neuen Bestattungsformen

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es noch keine Richtlinien oder Empfehlungen zum Umgang mit neuen Bestattungsformen. „Bisher lag unser Fokus darauf, bei aus kirchlicher Sicht kritisch bewerteten Aspekten noch auf eine Änderung des Gesetzentwurfs hinzuwirken“, teilte ein Sprecher mit. Bei etwaigen Anfragen vor Ort liege die Entscheidung vorerst in der Hand der jeweiligen Pfarrperson, ob etwa das Ausstreuen von Totenasche auf einem privaten Grundstück seelsorgerlich begleitet wird: „Dabei entspricht es der Grundhaltung der Evangelischen Kirche im Rheinland, Menschen in seelischer Notlage nicht alleinzulassen.“ Auch im katholischen Bistum Mainz wird voraussichtlich erst im November über Konsequenzen aus der neuen Gesetzeslage gesprochen.

Das katholische Bistum Trier hat hingegen bereits Ende August eine Orientierungshilfe für Seelsorger und Kirchengemeinden veröffentlicht. Darin heißt es beispielsweise, dass niemandem eine kirchliche Trauerfeier verwehrt werden dürfe, der sich für eine neue Bestattungsform entschieden habe. Gleichzeitig seien die Leitung oder eine aktive Mitwirkung an einer alternativen, kirchlich nicht gestatteten Beisetzungsform nicht möglich. Dies gilt für die Verstreuung der Asche oder deren Verarbeitung zu Schmuckstücken ebenso wie für die Aufbewahrung der Urne im privaten Wohnraum. Die Teilnahme katholischer Seelsorgerinnen und Seelsorger an alternativen Beisetzungsfeiern ist zur Unterstützung der Hinterbliebenen erlaubt, wenn die Kirchenvertreter keine Funktion dabei übernehmen.

Handreichung des katholischen Bistums Trier: http://u.epd.de/3kwq