Das «Zentrum für effektive und faire Befragungen» (ZEFAB) in Freiburg, das im September gegründet wurde, will die Qualität von Vernehmungen bei Polizei und Justiz verbessern. Ziel der unabhängigen, gemeinnützigen Organisation sei es, alle Menschen effektiv und fair zu befragen, unabhängig von ihrer Rolle oder Vulnerabilität, sagte der Rechtspsychologe und ZEFAB-Geschäftsführer Lennart May dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Freiburg.
«Zurzeit ist es so, dass es unterschiedlich sein kann, ob man in Freiburg, Karlsruhe, Hamburg, Berlin oder München vernommen wird von der Polizei oder auch bei der Justiz.» Unterschiede gebe es auch innerhalb derselben Stadt und je nach Person. Der Juniorprofessor für Rechtspsychologie an der Medical School Berlin fordert deutschlandweit einheitliche Standards, wie Vernehmungen ablaufen sollten.
Hintergrund ist eine Untersuchung von 71 Zeugenvernehmungen an einem Strafgericht mit dem Ergebnis: 64 Prozent der dort gestellten Fragen waren suggestiv und weitere 31 Prozent spezifisch. Aufforderungen zu freien Erzählungen machten weniger als fünf Prozent aus.
Fragestellung beeinflusst Aussagen
Gerade bei Sexualdelikten stehe häufig «Aussage gegen Aussage». Die Formulierung einer Frage und die Antworten darauf könnten Glaubhaftigkeitseinschätzungen erheblich beeinflussen, erklärte May, der selbst Gutachten erstellt. Was im Alltag nach einer Nuance klinge, könne bei einem Strafverfahren entscheidend sein.
In einer noch unveröffentlichten Untersuchung von Gefängnisinsassen in Baden-Württemberg und Bayern gaben May zufolge rund zehn Prozent an, schon einmal bei der Polizei falsch gestanden zu haben. Die häufigsten Gründe dafür seien der Wunsch eine andere Person zu schützen und der polizeiliche Befragungsdruck.
Vernehmungsdruck kann zu falschen Geständnissen führen
Dennoch glaubten viele Staatsanwälte und Richter, falsche Geständnisse aufgrund von Vernehmungsdrucks kämen nicht vor. «Dadurch kann es zu Fehlurteilen kommen», sagte May. Man müsse akzeptieren, dass es häufiger zu falschen Geständnissen kommen könne als erwartet.
Bei Vernehmungen gilt das ethische Grundprinzip der «Unvoreingenommenheit». Es auch dann aufrecht zu erhalten, wenn ein vermeintliches Geständnis vorliege, könne für Ermittler psychologisch herausfordernd sein, erläutert der Rechtspsychologe.
Großbritannien und Norwegen als Vorbild
«Wenn wir eine Beschuldigtenvernehmung nehmen, dann führt man Ermittlungen durch, bis man überzeugt ist, dass eine Person der Täter oder die Täterin sein könnte.» Dann in der Vernehmung wieder zu sagen «jetzt gehe ich rein und überlege, ob er doch nicht der Täter ist» sei sehr schwierig, aber notwendig, erläuterte der Wissenschaftler.
Vorbilder für gute Vernehmungen seien Großbritannien und Norwegen. Beide Länder hätten nach Fällen mit falschen Geständnissen klare Vorgaben entwickelt, etwa zur vollständigen Aufzeichnung von Vernehmungen. Dies sollte es auch in Deutschland geben, forderte May. In schriftlichen Protokollen sei später oft nicht mehr nachvollziehbar, ob eine Frage offen oder suggestiv gestellt wurde.