Das Bundesverwaltungsgericht gibt am 7. Oktober in Leipzig eine Entscheidung im Verfahren zum nationalen Luftreinhalteprogramm bekannt. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie verlangt von der Bundesregierung eine Aktualisierung des im Mai 2024 beschlossenen Programms zur Reduktion von Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und einen festen Zeitplan für erforderliche Maßnahmen, wie das Gericht am Montag in Leipzig mitteilte. Bisher sind die Vorgaben aus Sicht der Klägerin unzureichend. (BVerwG 7 C 1.25)
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind seit April 2019 verpflichtet, ein nationales Luftreinhalteprogramm zu erstellen, zu verabschieden und anzuwenden. Sie verpflichten sich, die menschengemachten Jahresemissionen von fünf Luftschadstoffen zu begrenzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Klage der Umweltvereinigung für zulässig erachtet. Der Plan sei nicht hinreichend aktuell, hieß es. Die Bundesrepublik hatte Revision eingelegt.