Pflegeheime: Was im Katastrophenfall zu tun ist
Frankfurt a.M. (epd).

Alle Pflegeheime sowie teilstationäre Einrichtungen einschließlich der Kurzzeitpflege müssen sich seit dem Jahr 2022 gezielt auf einen möglichen Katastrophenfall vorbereiten. Ganz gleich, ob es sich um eine Pandemie, Hochwasser, einen Stromausfall oder einen Brand handelt.

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde die Krisenvorsorge für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Sozialgesetzbuch in § 113 Abs. 1 SGB XI gesetzlich verankert. Es regelt genau verbindliche Anforderungen zur Qualitätssicherung in Krisensituationen durch den Qualitätsausschuss Pflege.

Krisenkonzept muss vorliegen

In den Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) für die vollstationäre Pflege heißt es: „Für den Fall akuter Krisensituationen, wie anhaltende Stromausfälle, Brände, Bombenfunde, Unwetter, Naturkatastrophen oder Pandemien, die Einfluss auf die Versorgung haben können, hält der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtung in Absprache mit den Gefahrenabwehrbehörden seiner Kommune ein Krisenkonzept vor.“

Darin liegt ein Schwerpunkt in den Bereichen Kommunikation, Vorratshaltung sowie im Festlegen von Verantwortlichkeiten bei Notfällen. Zu den Aufgaben des Krisenmanagements gehört es demnach unter anderem, Schutzausrüstung, Trinkwasser, Nahrung und Materialien zum Schutz vor Kälte im Falle einer Evakuierung zu beschaffen. Auch die mögliche Notstromversorgung ist zu bedenken.

Handreichung hilft bei der Katastrophenvorsorge

Damit stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen besser mit Krisensituationen umgehen können, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Handreichungen für diese beiden Versorgungsbereiche zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen entwickelt. Daneben steht unterstützendes Praxismaterial wie Checklisten, Notfallpläne und Musteranschreiben zur Verfügung.

Die Materialien sind den Angaben zufolge so konzipiert, dass sie auf die Bedarfe der Träger und Einrichtungen vor Ort angepasst werden können. „Wichtig ist: Das sind nur erste Empfehlungen. Eine Anpassung an individuelle Gegebenheiten ist unbedingt notwendig“, so Heidi Oschmiansky, Referentin für Resilienz beim Deutschen Roten Kreuz.

Von Dirk Baas (epd)