Beim Aufenthalt in niedrigen Temperaturen mit unzureichender Kleidung kann es zu Unterkühlungen und Erfrierungen kommen. Das Deutsche Rote Kreuz teilt eine Unterkühlung in zwei Stadien ein. Diese muss bei gleichzeitigen Erfrierungen vorrangig behandelt werden.
Im ersten Stadium der Unterkühlung zittert die betroffene Person, die Atmung ist gesteigert. Sie sollte umgehend an einen warmen Ort gebracht und dort langsam aufgewärmt werden. Wärme darf nicht aktiv zugeführt werden, etwa durch Reiben oder eine Wärmflasche. Getränke dürfen jedoch warm und gezuckert sein. Bis zum Eintreffen eines Rettungsdienstes sollte die Körpertemperatur beobachtet werden.
Im zweiten Stadium werden die Atmung langsamer und die Muskeln starr. Jetzt sollen keine Aufwärmversuche mehr unternommen werden. Die betroffene Person sollte dennoch zugedeckt und in eine stabile Seitenlage gebracht werden.
Betroffene mit möglichen Erfrierungen sollten dazu aufgefordert werden, ihre Gliedmaßen zu bewegen. Erfrorene Körperregionen dürfen nicht von Dritten bewegt werden. Auch hier gilt: Keine aktive Wärme zuführen. Sind Körperteile nicht hart gefroren, können diese durch die Körperwärme von Helfern erwärmt werden. Erfrorene Körperteile sind möglichst locker mit keimfreiem Material zu bedecken.