Grundsicherung: Diakonie will Härtefallregelungen
Radebeul (epd).

Die Diakonie Sachsen warnt im Zusammenhang mit der künftigen Grundsicherung vor sozialen Härten. Vor allem vulnerable Gruppen wie Kinder, psychisch kranke Menschen und Wohnungslose müssten geschützt werden, erklärte der sächsische Diakoniechef Dietrich Bauer am Donnerstag in Radebeul bei Dresden.

Der Bundestag wollte am Donnerstag über die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zur Grundsicherung entscheiden. Künftig soll es möglich sein, dass Leistungsempfänger, die die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verweigern, stärkere Kürzungen hinnehmen müssen als zuvor.

Teilhabe ermöglichen

Die Diakonie Sachsen appellierte an die Politik, die Reform im weiteren Gesetzgebungsverfahren „praxisnah weiterzuentwickeln und existenzielle Notlagen zu verhindern“. Ziel müsse sein, Teilhabechancen zu sichern.

Es brauche klare Härtefallregelungen, die Leistungsminderungen ausschließen, wenn Minderjährige im Haushalt leben oder psychische Erkrankungen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes erwarten lassen.

Sorge bereite der Diakonie die vorgesehene Leistungsminderung von 30 Prozent bei Pflichtverletzungen. Sie betreffe stets eine gesamte Bedarfsgemeinschaft und erhöhe das Risiko existenzieller Notlagen und von Kinderarmut.

Zwar sei es richtig, dass die Grundsicherung auf Integration in Arbeit ausgerichtet sei, erklärte Bauer. Es müssten jedoch die Lebensrealitäten in den Blick genommen werden. So drohten, falls die Neuregelung beschlossen wird, für Familien und Alleinerziehende „erhebliche Belastungen“. Leistungskürzungen würden nie nur Erwachsene, sondern immer auch Kinder treffen.