Die Grünen im sächsischen Landtag appellieren an die Stadt Dresden, nicht genehmigte Ferienwohnungen wieder als Wohnungen verfügbar zu machen. Ein Zweckentfremdungsverbot könne auch in Dresden umgesetzt werden, teilte die Grünen-Fraktion am Montag mit. Leipzig zeige, wie es geht. Laut einem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“ vom Wochenende sollen in der Messestadt mehr als 750 nicht von der Stadt genehmigte Ferienwohnungen wieder zu Wohnungen werden.
Ein Zweckentfremdungsverbot soll verhindern, dass in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt immer mehr Wohnungen zu Ferienwohnungen umgewandelt werden. In Dresden gibt es nach wie vor keine solche Satzung.
Zweijährige Schutzfrist
Die Stadt Leipzig hatte im September 2024 eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Laut dem Zeitungsbericht gebe es nun erste Erfolge. Die Eigentümer von nicht genehmigten Ferienwohnungen hatten eine zweijährige Schutzfrist, die im September endet. Sie müssen den Nachweis erbringen, dass ihr Quartier spätestens von September 2026 an wieder als Wohnung vermietet oder von ihnen selbst bezogen wird. Andernfalls drohen Zwangsgelder im Verwaltungsverfahren.
Der wohnungspolitische Sprecher der sächsischen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thomas Löser, erklärte: „Die Landeshauptstadt sollte nicht noch länger diese Möglichkeit des Mieterschutzes verschlafen.“ Wohnungen seien zum Wohnen da und dienten nicht der Gewinnmaximierung durch Umwandlung in Ferienobjekte.