Der Berliner Senat prüft weiterhin die Einführung eines Paritätsgesetzes. Ein eigens dafür von Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten biete eine wichtige Grundlage für weitere Überlegungen, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Senatsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus.
Mit einem Paritätsgesetz soll der gleiche Anteil von Frauen und Männern auf Kandidatenlisten für Parlamentswahlen gewährleistet werden. Im Berliner Abgeordnetenhaus beträgt der Frauenanteil derzeit 39 Prozent. Kiziltepe hatte das Gutachten 2025 bei der Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf und ihrem Ehemann, Hubertus Gersdorf, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Leipzig, in Auftrag gegeben.
Gutachten plädiert für Reißverschlussverfahren
Das mittlerweile dem Abgeordnetenhaus vorliegende Gutachten nennt als eine Möglichkeit für eine Parität die Besetzung von Landes- und Bezirkslisten im sogenannten Reißverschlussverfahren. Das heißt, Listenplätze werden abwechselnd an Frauen und Männer vergeben. Die beiden Juristen verweisen dabei auf den in der Berliner Verfassung verankerten Auftrag, die Schlechterstellung von Frauen beim Zugang zu Berufen und Ämtern zu beseitigen.
Zugleich warnen sie, dass das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit von Paritätsregelungen im Wahlrecht noch nicht abschließend Stellung genommen hat. Zuletzt waren etwa in Thüringen und Brandenburg die jeweiligen Paritätsgesetze von den Verfassungsgerichtshöfen gekippt worden.