Ausgeschlossene Buchläden werfen Staatsminister Rufschädigung vor
Berlin, Göttingen (epd).

Der Streit um den Ausschluss dreier Buchläden von der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises durch Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) zieht weitere Kreise. Die von der Liste der Preisträger gestrichene Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ schickte Weimer eine Abmahnung für seine in der Wochenzeitung „Die Zeit“ getätigte Aussage, bei den drei Buchläden handele es sich um „politische Extremisten“. Die Bezeichnung Extremist sei stigmatisierend, rufschädigend und damit rechtlich unzulässig, teilten die Rechtsanwälte der drei Geschäfte in Göttingen, Bremen und Berlin am Donnerstag gemeinsam mit.

Bewertungen staatlicher Stellen müssten auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhen, erklärte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge: „Sollte Herr Weimer seine Diffamierung nicht zurücknehmen, wird er also vor Gericht darlegen müssen, was gegen die Buchläden vorliegen soll, er kann sich nicht weiter hinter einem angeblichen Geheimschutz verstecken.“

Minister soll Aussage nicht wiederholen

Die Anwälte fordern Weimer in ihrem Schreiben auf, seine Aussage nicht zu wiederholen. Dem Schreiben, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, ist eine bis zum Montag (23. März) zu unterschreibende Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt. Seit Tagen sorgt der Ausschluss von drei linken Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis für Debatten und Kritik.